Was bietet Ihnen die SIB, Schulden- und Insolvenzberatung?
Die SIB wird Ihnen kurzfristig, d.h. innerhalb von 14 Tagen, einen Termin für ein erstes Gespräch anbieten können. Wir planen für dieses Gespräch ein bis zwei Stunden ein, sodass ausreichend Zeit vorhanden ist, um Ihre persönliche Situation zu verstehen und die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zu erläutern. Insbesondere dem Thema Schutz vor Pfändungsmaßnahmen durch Gläubiger und Planung der nächsten Schritte werden wir Zeit widmen. Mein Ziel ist, dass Sie am Ende unseres ersten Gespräches Klarheit über mögliche Lösungswege haben. Die Entscheidung was Sie tun wollen, liegt dann selbstverständlich bei Ihnen.
Wenn ein Insolvenzverfahren gut vorbereitet ist, werden in vielen Fällen die Vorteile des Verfahrens größer sein als die Nachteile. Die SIB bietet Ihnen folgende Unterstützung:
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Entwicklung von verschiedenen Handlungsmöglichkeiten
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Entscheidungshilfen
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Klärung, ob außergerichtliche Lösungen realistisch sind
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Maßnahmen zum Schutz des verbliebenen Vermögens wie PKW, Lebensversicherung, Immobilien etc. wenn möglich
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Beruhigung der aktuellen Situation durch Einschaltung in die Verhandlung mit Gerichtsvollzieher, Inkassobüros, Gläubiger, Finanzamt und andere Behörden
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Unterstützung und Vorbereitung von Insolvenzanträgen
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Begleitung durch das Insolvenzverfahren und Vertretung im Verfahren
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Entwicklung von Schuldenbereinigungsplänen oder Insolvenzplänen
Ein wichtiger Schwerpunkt der SIB liegt in der Entwicklung von Handlungskonzepten, wenn zu den Vermögenswerten auch Immobilien gehören. Ist die Finanzierung noch nicht gekündigt und die Zwangsversteigerung noch nicht eingereicht, muss eine selbstgenutzte Immobilie im Insolvenzverfahren nicht verloren gehen!
Seit Gründung der SIB im Frühjahr 2003 wurden 1.200 Insolvenzverfahren mit Unterstützung der SIB beantragt und eröffnet. Im Durchschnitt waren in 15% aller langfristigen Beratungen Immobilien beteiligt; in absoluten Zahlen ca. 250 Mal.
Die Mitarbeiter begleiten jährlich ca. 500 Personen im Insolvenzverfahren. Noch nie ist ein von uns begleitetes Insolvenzverfahren gescheitert, wenn sich der Ratsuchende korrekt gegenüber dem Insolvenzgericht und der SIB verhalten hat.
Weitere Informationen finden Sie in den Ratgebern unter „Schnelle Hilfe“
Gern können Sie auch mit uns direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie Ihre Fragen schnell beantwortet haben möchten.
Die Telefonnummer lautet: 0212 235680. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!