Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Während des eröffneten, gerichtlichen Insolvenzverfahrens sind Sie verpflichtet, alle Änderungen in Ihrer persönlichen Situation dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Sicherheitshalber sollten Sie dem Insolvenzgericht eine Kopie zusenden und immer dafür sorgen, dass Sie einen Nachweis über den Versand haben. Am einfachsten ist dies bei E-Mail und Fax mit Fax-Bericht.
Ihre Pflichten umfassen u.a. Angaben zu
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Änderungen bei der Unterhaltsverpflichtung, z.B. wenn der Ehepartner neuerdings eigene Einkünfte mit mehr als 450,-€ erzielt
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Änderungen bei der Unterhaltsverpflichtung, da Kinder Schule oder Ausbildung abgeschlossen haben oder Sie kein Kindergeld mehr für ein Kind erhalten
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einer neuen Adresse nach Umzug! (Ein Umzug ins Ausland ist grundsätzlich möglich)
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der Weitergabe von bisher vergessenen Gläubigern an den Verwalter (falls sich ein Gläubiger erst nach Eröffnung meldet und er nicht im Antrag genannt war)
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neuem Vermögen, das Ihnen zugefallen ist, z.B. durch Erbschaft, Lottogewinn etc.
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einem Arbeitgeberwechsel
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Einkommensnachweisen insb. bei schwankenden Einkünften