Der Insolvenzverwalter
Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehören:
-
die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Gläubigerforderungen
-
die regelmäßige Berichterstattung über den Schuldner an das Insolvenzgericht
-
die Mehrung, die Sicherstellung und die Verteilung der Insolvenzmasse unter den Gläubigern, die ihre Forderung angemeldet haben. (Zur InsO- Masse gehören alle pfändbaren Vermögenswerte)
Die fortbestehenden Sicherheiten einzelner Gläubiger an irgendwelchen Vermögenswerten hat der Insolvenzverwalter bei der Frage der Verwertung zu berücksichtigen. Bevor er die eingezogenen Vermögenswerte an die Gläubiger verteilt, darf er seinen eigenen Kostenaufwand begleichen und es müssen die Verfahrenskosten des Gerichtes beglichen sein.
Der Insolvenzverwalter untersteht der Rechtsaufsicht durch das Insolvenzgericht und ist ihm gegenüber auskunfts- und berichtspflichtig. Erfüllt er seine insolvenzrechtlichen Pflichten nicht, kann er dazu durch ein Zwangsgeld angehalten werden. Eine Entlassung ist nur aus wichtigem Grund von Amtswegen, auf Antrag des Verwalters selbst oder der Gläubigerversammlung, nicht aber auf Bitten des Schuldners, möglich.
Nach Insolvenzeröffnung wird der Insolvenzverwalter den privaten Vermieter anschreiben und ihm schriftlich mitteilen, dass er für zukünftig entstehende Mietrückstände nicht haften wird. Auch alle anderen auf Dauer angelegten Verträge (Dauerschuldverhältnisse wie z.B. Handy, Telefon, Leasing, Internet, Versicherungen etc) kann der Verwalter kündigen. Dies kann hilfreich sein, wenn Sie diese Verträge los werden wollen, kann aber auch problematisch sein, wenn Sie gern mit diesen Vertragspartnern weiterhin zusammenarbeiten wollen. Den Mietvertrag für Ihre Wohnung darf der Verwalter nicht kündigen.
Vergessen Sie niemals, dass die vorrangige Aufgabe des Insolvenzverwalters die Befriedigung der Gläubigerforderungen ist! Hierzu wird er möglichst Alles einziehen was sich zu Geld machen lässt, wenn es zu Ihrem Vermögen gehört,! Daneben ist er an einem möglichst reibungslosen Ablauf des Verfahrens mit möglichst wenig Aufwand interessiert. Auch wenn Sie das Glück haben einen netten Insolvenzverwalter erwischt zu haben, er bleibt der Vertreter der Gläubigerseite!!!
Der Verwalter geht immer auf die Suche nach anfechtbaren Handlungen von Schuldner und Gläubigern durch die, die Insolvenzmasse also das schuldnerische Vermögen, verringert wurde. Schenkungen waren in diesem Zusammenhang bereits erwähnt worden. Nachfolgend sollen einige weitere kritische Handlungen dargestellt werden, die der Insolvenzverwalter auf Rechtmäßigkeit prüfen wird. Machen Sie sich klar: Sein Honoraranspruch erhöht sich mit jedem Euro, der zur Masse gezogen werden kann, d.h. der bei Ihnen gepfändet oder bei Dritten angefochten werden kann!