Insolvenzverfahren? Lieber nicht!
Bei vielen verschuldeten Menschen gibt es viel Skepsis gegenüber dem Insolvenzverfahren. Die Gerüchteküche kocht ihr Süppchen und abenteuerliche Geschichten kursieren insbesondere im Internet und in der Kneipe beim Bier.
Tatsächlich kann ein Insolvenzverfahren manche unangenehme Überraschung liefern. Je schlechter Sie auf das, was da auf Sie zu kommt, vorbereitet sind, um so belastender kann sich das Verfahren entwickeln. Dabei ist die Situation bei den meisten Ratsuchenden, die sich an die Schuldnerberatung wenden ähnlich. Der Gerichtsvollzieher ist zum Stammgast geworden und die Frage nach vorhandenem Vermögen löst nur noch ein müdes, resigniertes Lächeln aus. Dennoch kann es Situationen geben in denen eine Insolvenzantragstellung nicht oder noch nicht ratsam ist. Was könnten dies für Situationen sein?
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Wenn Sie in Kürze eine erhebliche Erbschaft erwarten, würde eine Insolvenzantragstellung zwar möglicherweise dazu führen, dass die Schulden erledigt wären, aber die Erbschaft wäre verloren. Wahrscheinlich wird die außergerichtliche Einigung in dieser Situation der wirtschaftlich bessere Weg sein.
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Mit relativ großer Wahrscheinlichkeit wird Ihr Arbeitgeber vom Insolvenzverfahren erfahren. Wenn Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten, der kein Verständnis für Ihren Insolvenzantrag aufbringt und ein Arbeitsplatzverlust droht, könnte ein Insolvenzverfahren zum Jobverlust führen. Selbstverständlich ist ein Insolvenzverfahren kein Kündigungsgrund, aber zumindest in der Probezeit könnte es kritisch werden. Überprüfen Sie genau, ob diese Sorge wirklich berechtigt ist. Erfahrungsgemäß ist die Angst vor Jobverlust oder Ärger bei der Arbeit fast immer unbegründet. Insbesondere bei großen Firmen können Sie davon ausgehen, dass jeder 10. Mitarbeiter in einer ähnlichen Situation ist wie Sie! (Die Alternative Lohnpfändung ist übrigens auch nicht wirklich besser für Ihren Ruf in der Firma!)
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Sind noch Vermögenswerte vorhanden, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie diese im Insolvenzverfahren verlieren werden. Vor dem Insolvenzverfahren noch schnell verschenken oder verprassen, ist keine Lösung. Sie riskieren nur Ihr Insolvenzverfahren und der Beschenkte muss sein Geschenk wieder herausgeben. Selbstverständlich können Sie Vermögenswerte, die vollständig abgezahlt sind, verkaufen um davon zu leben oder dringend notwendige Anschaffung zu tätigen. Achten Sie darauf, dass der Verkauf und der Geldfluss nachweisbar sind. Dies gilt insbesondere für Geschäfte innerhalb der Familie.
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Besitzen Sie noch eine Lebens- oder Rentenversicherung prüfen Sie, ob es sich wirklich um eine pfändungsgeschützte Altersvorsorge handelt. Lassen Sie sich dies von Ihrer Versicherung schriftlich geben. Ist die Versicherung gefährdet, können Sie um eine Umwandlung in eine pfändungsgeschützte Altersvorsorge bitten. Dies ist immer dann nicht anfechtbar, wenn Ihre Versicherung nichts von Ihrer finanziellen Krise weiß und wenn Sie noch keine ausreichenden Rentenansprüche angespart haben. Auch ein Rückkauf oder ein Verkauf Ihrer Lebensversicherung sind selbstverständlich möglich.
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Besitzen Sie ein Auto ist dies immer dann geschützt, wenn Sie es für den Erhalt des Arbeitsplatzes zwingend benötigen. Können Sie dies nicht nachweisen, kann Ihnen der Wagen im Insolvenzverfahren weggenommen werden. Er wird dann verkauft und der Erlös fließt ins Verfahren.
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Sollte Ihr Auto noch finanziert sein, sollten Sie zunächst klären, ob der Wagen weniger Wert ist als noch bei der Bank offen ist. Dies ist fast immer der Fall. Wenn Sie den Wagen retten möchten, kann es sein, dass der Insolvenzverwalter ca. 10% vom Wert des Fahrzeuges von Ihnen haben möchte.
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Ist eine Immobilie vorhanden, wird es kompliziert. Bitte lesen Sie hierzu das Kapitel „Immobilie und Schulden“.
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Wenn Sie sich in Kürze selbstständig machen wollen und für diese Selbstständigkeit Betriebsvermögen anschaffen müssen, könnten Ihnen diese Neuanschaffungen im Insolvenzverfahren wieder weggenommen werden.
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Sind Schufa- und Creditreformauskunft noch sauber, müssen Sie mit einer erheblichen Verschlechterung Ihres Bewertungsfaktors rechnen. Dies wird dazu führen, dass Sie keine Darlehen mehr erhalten werden, keine Leasingverträge mehr abschließen können und bei manchen Vermietern schlechte Karte haben werden. Ist also ein Umzug geplant, könnte sich die Wohnungssuche durch das Insolvenzverfahren deutlich erschweren.
Für die meisten der oben genannten Punkte gibt es Problemlösungsstrategien. Fragen Sie in der Beratungsstelle!