Aufrechnung / Verrechnung

Haben Sie gleichzeitig Forderung und Schulden bei einer Stelle entsteht ein juristisches Sonderproblem.

Sind z.B. im Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerschulden beim Finanzamt entstanden und für das darauf folgende Jahr haben Sie eine Erstattung zu bekommen, kann das Finanzamt die Forderung gegen die Schulden aufrechnen.

Ähnliches ist auch möglich wenn Sie Ansprüche z.B. gegen eine öffentlich- rechtliche Behörde haben, z.B. Kindergeld- oder Rentennachzahlung und auf der anderen Seite eine andere Behörde, z.B. das JobCenter, eine Forderung gegen Sie hat, die nach Insolvenzeröffnung entstanden ist.

Achtung: Für Gläubiger, die am Insolvenzverfahren beteiligt sind, sind Verrechnung und Aufrechnung während der Dauer des eröffneten gerichtlichen Insolvenzverfahrens verboten, wenn die Schulden vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, Ihre Forderung gegen die Behörde aber erst nach Eröffnung entstanden ist.