Wenn der Insolvenzantragsteller Geschäftsführer einer GmbH ist?

Der Geschäftsführer einer GmbH wird nicht nur dann Selbstständiger im Sinne der InsO betrachtet, wenn er auch Mehrheitsgesellschafter der GmbH ist. Die Positionen der Gerichte sind an diesem Punkt sehr unterschiedlich. So fordert das Insolvenzgericht Düsseldorf z.B. einen Eigentumsanteil von mehr als 75%, da der Gesellschafter nur dann nahezu alle Änderungen innerhalb der GmbH vornehmen kann und damit quasi allein handelnder Geschäftsführer ist. Eine Abklärung mit dem Insolvenzgericht vor Ort ist notwendig.