Sozialleistungen

Prüfen Sie, ob Sie Ansprüche auf Leistungen des Arbeitsamtes (ALG I), auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder andere Sozialleistungen haben.

Sollte Ihnen Arbeitslosigkeit drohen, wenden Sie sich so früh wie möglich an das Arbeitsamt. Nur wenn Sie dies tun, werden Sie sofort mit Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld erhalten.

Versuchen Sie, einen ggf. bestehenden Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV) durchzusetzen. Lassen Sie sich beim Jobcenter nicht abweisen, ohne dass Ihr Antrag aufgenommen wurde. Das Jobcenter muss i.d.R. rückwirkend ab dem Tag an dem die Behörde Kenntnis von Ihrer finanziellen Notlage hat ALG II zahlen. Natürlich nur wenn ein Anspruch besteht.

                                                           Notlage