Was kann eine Schuldnerberatungsstelle für Sie tun?
Grundsätzlich sind die Angebote aller seriösen und von den Bundesländern anerkannten Beratungsstellen ähnlich. Je nach persönlicher Ausrichtung des Beraters / der Beraterin und den Vorstellungen des Trägers der Beratungsstelle wird die Ausgestaltung der Angebote aber sehr unterschiedlich sein.
Was können Sie i.d.R. erwarten?
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Informationen über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den bestehenden Schulden
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Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten und ihre Folgen
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Schuldnerberatung kann mit Ihnen auf die Suche nach den „Löchern“ in Ihrer finanziellen Haushaltsplanung gehen. Wenn Sie immer wieder feststellen, dass am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist, könnte eine Prüfung von Einsparmöglichkeiten hilfreich sein. Sind wirklich alle (Versicherungs-) Verträge notwendig oder auf welche können Sie vielleicht verzichten?
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Pfändungsschutz gehört zu den zentralen Aufgaben jeder Beratungsstelle. Was darf Ihnen der Gerichtsvollzieher wegnehmen? Müssen Sie ein Vermögensverzeichnis (früher Eidesstattliche Versicherung) abgeben? Wie viel darf Ihnen bei einer Lohnpfändung abgezogen werden? Was ist bei einer Kontopfändung zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen sind Auto oder Lebensversicherung pfändbar?
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Obwohl viele Beratungsstellen lange Wartelisten haben, weil der Andrang zu groß ist, wird i.d.R. eine kurzfristige Krisenintervention angeboten. Wenn Sie also in einer akuten finanziellen Krise stecken, wird Ihnen Ihre Schuldnerberatung kurzfristig Unterstützung anbieten.
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Die Entwicklung eines Entschuldungskonzeptes, dass genau auf Sie und Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, gehört zu den anspruchvollsten Aufgaben in der Schuldnerberatung. Ein solches Konzept kann eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zum Ziel haben. Dann wird auf dem schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Weg durch die Beratungsstelle mit Ihren Gläubigern verhandelt.
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Seit 1999 gehört es zu den Aufgaben der Schuldnerberatung Ratsuchende über das Insolvenzverfahren zu informieren, bei der Antragstellung zu helfen und seit 01.07.2014 auch durch das Verfahren zu begleiten.
Aufgrund der Vielzahl unseriöser, gewerblicher Anbieter (auch Rechtsanwälte) sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Beratungsstelle an die Sie sich wenden wollen vom Land NRW anerkannt ist. Wenn Sie nicht wissen, wo die nächste Beratungsstelle in Ihrer Umgebung ist, gehen Sie über die Seite www.forum-schuldnerberatung.de oder www.mfkjks.nrw.de des Landesministeriums NRW.
Wenn Sie dann eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe ausgewählt haben, sollten Sie zunächst erfragen, welche Dienstleistungen die Beratungsstelle für Sie übernimmt und welches Ihre Aufgaben sein werden. Erfragen Sie wie lange die Wartezeiten sind, welche Kosten auf Sie zukommen und ob auch im Falle von Immobilienbesitz oder (ehemaliger) selbstständiger Tätigkeit die Beratung durchgeführt wird. Gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Kosten für Sie sollten also dort nicht oder in nur sehr geringem Maße entstehen.
Was können Sie tun, wenn Ihnen die Wartezeit zu lang ist oder man Sie aufgrund Ihrer besonderen Situation nicht beraten will oder wenn Ihnen der Berater unsympathisch ist:
Fragen Sie in den gemeinnützigen Beratungsstellen nach der Qualität gewerblicher Anbieter. Seriöse gewerbliche Beratungsstellen werden kurze Wartezeiten haben und Sie bei allem was ansteht deutlich mehr entlasten. Allerdings entstehen für diese Dienstleistung Honorarkosten! Über diese sollten Sie sich genau informieren. Achten Sie darauf, dass die Berater von der Bezirksregierung anerkannt sind.