Pfändungen

Konnten Sie sich nicht erfolgreich gegen die Titulierung der Forderung wehren, wird der Gläubiger nun seinen Titel für die Zwangsvollstreckung gegen Sie nutzen.

Starten werden diese Vollstreckungsmaßnahmen mit Aktivitäten des Gerichtsvollziehers gegen Sie. Er handelt im Auftrag eines ganz bestimmten Gläubigers. Dieser hat einen Gebührenvorschuss geleistet, damit der Gerichtsvollzieher in Aktion tritt. Es ist nicht sinnvoll über die Rechtmäßigkeit einer Forderung mit dem Gerichtsvollzieher zu streiten. Dies hätten Sie vor Titulierung mit dem Gläubiger tun müssen.

Die meisten Gerichtsvollzieher reagieren verständnisvoll wenn Sie keine Zahlungen leisten können und über kein pfändbares Vermögen verfügen. Verärgern Sie den für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher nicht! Wenn dies in Ausnahmefällen sinnvoll ist, können Sie mit ihm Ratenzahlungen vereinbaren. Häufig führt dies zu einem Stillhalteabkommen mit dem Gerichtsvollzieher, eine Lösung stellt dies jedoch i.d.R. nicht dar.

Was kann der Gerichtsvollzieher Ihnen von Ihrem Mobiliar nicht wegnehmen?

  • Alles was beruflich oder krankheitsbedingt notwendig ist.

  • Gegenstände, die in einem durchschnittlichen Haushalt als üblich zu bezeichnen sind.

  • Dinge, für die Sie mit Nachweisen (z.B. Rechnungen) belegen können, dass Sie Ihnen nicht gehören.

  • Gegenstände, die voraussichtlich bei einer Verwertung keinen Erlös erbringen.

  • Was er nicht sieht!

  • Über Fernseher, HiFi-Anlage und PC müssen Sie sich üblicherweise keine Sorgen machen. Sind diese Gegenstände allerdings sehr hochwertig und neu oder haben Sie mehrere Geräte, wird es kritisch.

Allerdings können Gerichtsvollzieher im Auftrag der Gläubiger auch Informationen zur Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners zusammentragen, ohne dass der Schuldner davon etwas mitbekommt. Diese Informationen gehen dann an den Gläubiger und der Schuldner wundert sich woher diese Informationen stammen.

Es existieren zwei verschiedene Zwangsvollstreckungssysteme parallel, das Zivilrechtliche und das Öffentlichrechtliche. Bisher sprachen wir über Maßnahmen des Gerichtsvollziehers im Auftrag von Gläubigern wie Otto, Targo oder z.B. ihrem Scheidungsrechtsanwalt. Diese Gläubiger nutzen die Zwangsvollstreckungsvorschriften wie sie in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt sind.

Öffentlich- rechtliche Gläubiger wie die Städte, WDR, das Arbeitsamt oder das Finanzamt bedienen sich bei der Zwangsvollstreckung eigener Verwaltungsvorschriften und eigener Zwangsvollstreckungsorgane. Der Gerichtsvollzieher wird durch den Vollstreckungsbeamten ersetzt. Die Rechte des Schuldners bleiben selbstverständlich die Gleichen. Leider agieren diese Damen und Herren i.d.R. deutlich aggressiver und unfreundlicher.

Bleiben die Pfändungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher oder den Vollstreckungsbeamten erfolglos, wird der Gläubiger wahrscheinlich einen Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses stellen. Das heißt, Sie müssen ein Vermögensverzeichnis ausfüllen und erklären, dass die gemachten Angaben korrekt sind. Von falschen Angaben in diesem Verzeichnis ist dringend abzuraten! Die Abgabe des Vermögensverzeichnisses wird in der Schufa eingetragen. Der Gläubiger, der den Auftrag gegeben hat, erfährt wo Sie arbeiten, wo Sie noch eine Lebensversicherung haben, wo Ihre Konten sind etc.. Ihre aktuelle Vermögens- und Einkommenssituation ist damit für diesen und alle anderen Gläubiger offen. Sie müssen 14 Tagen nach Abgabe des Vermögensverzeichnisses mit Pfändungsmaßnahmen rechnen. Allerdings stellt das Vermögensverzeichnis nur eine Momentaufnahme dar. Änderungen in der Zukunft müssen Sie erst bei einer nächsten Abgabe bekanntgeben. Eine Pflicht, die alte Erklärung bei Änderungen nachzubessern, gibt es nicht.

                                          Pfaendung