Umgang mit Ihren Gläubigern, in der Krise

Stellen Sie alle Zahlungen an Gläubiger ein, wenn Sie entschieden sind einen Insolvenzantrag zu stellen. Sollte ein Gläubiger für Ihre Zukunft von besonderer Bedeutung sein und sie wollen die Zahlungen an ihn fortsetzen, sollten die Zahlungen besser durch eine dritte Person vorgenommen werden. Sie verhindern damit, dass Sie einen Gläubiger benachteiligen und Sie können so versuchen zu vermeiden, dass in einem späteren Insolvenzverfahren die gezahlten Beträge von dem Gläubiger zurückverlangt werden.

Alle Gläubiger wollen selbstverständlich ihr Geld zurück. Vereinbaren Sie aber nur dann Ratenzahlungen, wenn Sie die Einhaltung auch sicherstellen können. Sie verlieren die letzten Reste an Glaubwürdigkeit, wenn Sie getroffene Vereinbarungen immer wieder platzen lassen. Prüfen Sie sehr ehrlich, welchen Betrag der Betrieb für eine Entschuldung langfristig zur Verfügung stellen kann. Lassen Sie sich nicht verleiten, die Ratenhöhe dem Druck der Gläubiger anzupassen, nach dem Motto: Wer viel Druck macht, bekommt mehr Geld!

Andererseits kann es taktische Gründe geben, um Gläubiger „bei Laune“ zu halten. Dies macht allerdings nur dann Sinn, wenn die akute Krise in Kürze überwunden werden kann.

Wenn Ihre Gläubiger bereits wissen oder ahnen, was ihnen droht, sollten Sie den Gläubigern „reinen Wein einschenken“. Selten kann dies allerdings auch eine Intensivierung der Beitreibungsbemühungen zur Folge haben.

Erstellen Sie eine Gläubigertabelle um eine gute Übersicht sicherzustellen.