Wenn Sie entschieden haben weiterzumachen und eine Entschuldung durch das Insolvenzverfahren anstreben

Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung spätestens nach 6 Jahren, gleichgültig ob pfändbare Beträge in dieser Zeit abgeführt werden konnten. Die Restschuldbefreiung gilt gegenüber (fast) allen Gläubigern, die vor dem Eröffnungsstichtag eine Forderung gegen sie besessen haben.

Klären Sie vor der Entscheidung für ein Insolvenzverfahren wie sich Ihre berufsständische Vertretung / Kammer verhalten wird, wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen. Dies ist insbesondere bei Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern von Bedeutung, da hier ein Entzug der Zulassung droht. Auch Versicherungskaufleute insbesondere mit eigener Agentur werden möglicherweise nicht weiter für Ihre Versicherung tätig sein dürfen.

Besitzen Sie eine Lebensversicherung o.Ä. und benötigen den angesparten Gegenwert, um in den nächsten Monaten den Lebensunterhalt decken zu können, ist ein Rückkauf oder ein Verkauf der Versicherung insolvenzrechtlich unbedenklich.

Existieren Leasingverträge, die nach Insolvenzeröffnung fortgeführt werden sollen, ist es ratsam vor Einreichen des Antrages mit dem Leasinggeber abzusprechen, ob dieser mit der Fortsetzung des Vertrages nach Eröffnung einverstanden ist. Wenn nicht, sollten Alternativen überdacht werden, z.B. die Übernahme der Leasingverträge durch kreditwürdige Dritte!

Droht eine Gewerbeuntersagung kann dieses Verfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestoppt oder zumindest verzögert werden!

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für nicht gezahlte Umsatz- und Lohnsteuer sowie für nicht abgeführte Sozialversicherungsleistungen. Ebenso haftet er persönlich für Schulden, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit begründet wurden und kann zur Rückerstattung von Zahlungen an die GmbH verpflichtet sein, die er einzelnen Gläubigern überwiesen hat. Voraussetzung für den Anspruch auf Rückerstattung ist eine Benachteiligung anderer Gläubiger.

Lesen Sie weiter unter dem Stichwort Insolvenzverfahren, wenn Sie Näheres darüber wissen möchten wie ein Insolvenzverfahren funktioniert, wenn Sie selbstständig bleiben wollen.