Welche Unterstützungsangebote kann Ihnen die SIB bieten?

Seit mehr als 20 Jahren stellt die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen in einer finanziellen Unternehmenskrise eine der zentralen Kompetenzen des Inhabers der SIB dar. In den letzten 8 Jahren hat die IHK Wuppertal, Solingen, Remscheid Roland Dingerkus gebeten, Beratung für alle IHK- Mitglieder anzubieten, wenn sich diese in einer finanziellen Krise befinden. Gleichgültig, ob Ihr Firmensitz in Düsseldorf, Köln, Wuppertal, Remscheid, Solingen, im Ruhrgebiet, im Sauerland oder in irgendeinem anderen Ort in NRW ist, können Sie sich an die SIB wenden, wenn Sie Unterstützung in einer wirtschaftlichen Krise suchen.

Zu Beginn der Beratung steht die Erfassung der wichtigsten betrieblichen und persönlichen Fakten. Welche Gründe sehen Sie selbst für die (drohende) Zahlungsunfähigkeit? Was nennen Andere als Gründe? Je ehrlicher Sie mit sich selbst sind und je besser Sie Ihre eigenen Zahlen kennen, desto schneller werden Sie eine Ersteinschätzung durch den Berater erhalten können. Viele Unternehmer in einer Krise beschreiben sich selbst als sehr gut in Ihrem Fachgebiet, aber katastrophal schlecht in Sachen Forderungsmanagement, Buchführung und Betriebswirtschaft. Gelingt es diesen Punkt zu verändern, werden Sie gestärkt aus der Krise hervorgehen und eine neue Chance erfolgreich nutzen können.

Selbstverständlich sind nicht nur betriebswirtschaftliche Zahlen maßgebend für eine Entscheidung über Weitermachen oder Aussteigen, aber sie stellen die Basis jeder Entscheidung dar. Ebenso wichtig sind Ihre Zukunftsideen, Ihre Zuversicht und Ihre eigenen Kraftreserven, die Ihnen noch für die Fortsetzung der bisherigen Anstrengungen zur Verfügung stehen.

Stellt sich heraus, dass die Unternehmenskrise eher vorübergehender Art ist, kann das Ziel sein, durch Verhandlungen mit Ihren Lieferanten, Banken oder Gläubigern einen Zeitgewinn zu erreichen.

Sollten Bankgespräche notwendig sein, können wir diese gemeinsam vorbereiten. Auch eine Begleitung zum Termin ist selbstverständlich möglich.

Führt die Unternehmenskrise bereits seit mehreren Monaten zu einem Liquiditätsengpass, müssen wahrscheinlich grundsätzliche Änderungen erwogen werden.

Fallen die Würfel für die Aufgabe des Betriebes kann gemeinsam ein Konzept erarbeitet werden, in dem festgelegt wird, in welchen Schritten ein „geordneter Rückzug vom Markt“ vorgenommen wird und was hierbei zu beachten ist.

Möglicherweise kommen wir gemeinsam zu der Einschätzung, dass die Unternehmenskrise überwunden und der Betrieb erfolgreich fortgeführt werden kann, wenn die Altlasten, also die bestehenden Schuldverpflichtungen, erledigt wären. Hier kann die SIB ein Entschuldungskonzept entwickeln, das zu Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten passt. Ein solches Sanierungskonzept muss auch die Liquidität des Unternehmens wieder erhöhen, um wieder handlungsfähig zu werden.

Ob eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern, Lieferanten, Banken, Steuerberater, Vermieter etc. gelingt ist ungewiss. Leider hängt der Erfolg eines solchen Entschuldungsplanes nicht nur von Ihrem Gewinn, der Höhe des Betriebsvermögens, Ihrem Privatvermögen und den Unterhaltsverpflichtungen ab sondern ganz entscheidend, von der Glaubwürdigkeit des Konzeptes und der Bereitschaft aller Beteiligten auf berechtigte Ansprüche zu verzichten.

Wollen Sie Ihren Betrieb fortführen, kommt der Frage was sich in Zukunft verändern muss, um wieder Gewinne zu erwirtschaften und eine erneute Überschuldung zu verhindern, zentrale Bedeutung zu. Hier ist ein möglichst emotionsloser Blick auf den eigenen Betrieb ebenso gefragt wie die Kooperation mit Ihrem Steuerberater. (Wenn der noch für Sie arbeitet!)

Gläubiger werden einem Sanierungskonzept eher ihre Zustimmung geben, wenn sie Kenntnis über die aktuellen betrieblichen Kennziffern wie Umsatz, Gewinn und Betriebsvermögen haben. In der Regel ist auch ein offener Umgang mit der Verschuldungssituation ratsam, da sich nur so eine Gleichbehandlung aller Gläubiger realisieren lässt. Allerdings kann diese Offenheit auch zu heftigen und unsachlichen Reaktionen einzelner Gläubiger führen. Eine Strategie sollte also sorgfältig abgewogen werden.

Im Konzept kommt den Schulden bei Finanzamt und Krankenkassen besondere Bedeutung zu. Realistische Vereinbarungen mit dem Finanzamt sind einerseits ein Dauerthema in der Unternehmenskrise, aber andererseits auch besonders schwer zu erreichen. Durch das Finanzamt drohen insbesondere Kontopfändung, Insolvenzeröffnung und Gewerbeuntersagung.

Gelingt eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht, kann eine Lösung in der Einleitung eines Insolvenzverfahrens bestehen. I.d.R. können Sie im Verfahren Ihre selbstständige Tätigkeit fortführen! Stellen Sie aber niemals den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ohne sich zuvor mit einem Profi (z.B. der SIB) gründlich beraten zu haben.

Vielleicht können die vom Land NRW eingerichteten Förderprogramme für Sie hilfreich sein. Informieren Sie sich unter www.kfw-mittelstandsbank.de (Krisenprävention) oder über die Seite Ihrer IHK, z.B. www.duesseldorf.ihk.de. Viele Städte, insbesondere in den strukturschwachen Gebieten des Ruhrgebietes, aber auch in Düsseldorf, Köln oder Wuppertal bieten zusätzliche Unterstützungsprogramme für Unternehmen in Krisen. Sie können sich hierüber unter www.existenzgruender-jungunternehmer.de oder bei der Mittelstandshotline unter 01805/615-007 (Achtung: kostenpflichtig) informieren. Finanzielle Hilfe werden Sie dort allerdings nur erhalten, wenn Sie noch kreditwürdig sind.

Die SIB hat seit Gründung 2003 im Schnitt jährlich 250 Ratsuchende neu in die Schuldner- und Insolvenzberatung aufgenommen. Bis heute waren dies 2.700 Personen. Mit 1.600 Ratsuchenden wurden langfristige Beratungsverträge abgeschlossen. In enger Zusammenarbeit konnten in den meisten Fällen Lösungen für die jeweilige Situation gefunden werden. 1.200 Mal wurde ein Insolvenzverfahren mit Unterstützung der SIB beantragt und eröffnet. 350 Mal wurde eine außergerichtliche Lösung gefunden.

40% der Kundschaft der SIB Schuldner- und Insolvenzberatung sind auf Empfehlung von gemeinnützigen Beratungsstellen gekommen. 30% auf Empfehlung von anderen Kunden und 20% wurden von Rechtsanwälten, Steuerberatern, IHK oder Gerichtsvollziehern geschickt. 10% kamen über Internet oder über sonstige Wege.

Die Mitarbeiter begleiten jährlich ca. 500 Personen im Insolvenzverfahren. Noch nie ist ein von uns begleitetes Insolvenzverfahren gescheitert, wenn sich der Ratsuchende korrekt gegenüber dem Insolvenzgericht und der SIB verhalten hat.

Im Durchschnitt waren in 15% aller langfristigen Beratungen Immobilien beteiligt; in absoluten Zahlen ca. 250 Mal. Bei 65% aller Verfahren waren die Kunden aktiv selbstständig oder sind in der Vergangenheit selbstständig gewesen, ca. 1.000 Mal. 300 Mal wurde die selbstständige Tätigkeit nach außergerichtlicher Einigung oder im Insolvenzverfahren fortgesetzt. (Stand 09/2014)