Kontoschutz

Nahezu jede betriebliche Fortführung steht und fällt mit der Möglichkeit ein Konto zu nutzen, das vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist, da es z.B. unbekannt ist oder einem Dritten gehört. Letzteres sollten Sie nur erwägen, wenn Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister geführt ist! Selbstverständlich sind Einkünfte, die über das Konto eines Dritten laufen, steuerlich korrekt zu behandeln! Überlegen Sie gut wem Sie von diesem Konto aus Zahlungen zu kommen lassen!

Wenn Sie ein neues Firmenkonto brauchen, beantragen Sie bitte niemals direkt ein Pfändungsschutzkonto sondern zunächst ein normales Guthabenkonto für Sie persönlich. Später können Sie es dann versuchen in ein Geschäftskonto umzuwandeln. Gehen Sie anders vor, laufen Sie Gefahr, dass Ihnen eine Kontoeröffnung verweigert wird, falls es bereits negative Merkmale bei SCHUFA, Creditreform oder Anderen gibt.