Anspruch auf Sozialleistungen trotz laufender Selbstständigkeit? 

Reicht Ihr Gewinn nicht aus um die laufenden privaten Kosten für Miete, Strom und Lebensunterhalt zu decken, können Sie einen ALG II (Hartz IV) Antrag beim JobCenter stellen. Versuchen Sie, Ihren Prüfungsanspruch durchzusetzen. Lassen Sie sich beim JobCenter nicht abweisen, ohne dass Ihr Antrag aufgenommen wurde. Das JobCenter muss in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Fortsetzung Ihres Gewerbes Sinn macht und ergänzend ALG II geleistet werden muss. Verlangt die Behörde vor Leistungsprüfung eine Abmeldung des Gewerbes und prüft Ihren Einzelfall nicht vorher, so ist dies rechtswidrig.

Durch den bewilligten ALG II Antrag ergänzend zur selbstständigen Tätigkeit könnten Sie sich insbesondere von den eigenen Krankenkassenbeiträge entlasten, da diese von JobCenter übernommen werden können.

Prüfen Sie auch, ob Sie Ansprüche auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder andere Sozialleistungen haben.

Wenn sie erst seit kurzem selbstständig sind, könnte es sein, dass Sie noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld I haben, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden. Dies können Sie beim Arbeitsamt erfragen.

Notlage