Welche Vermögenswerte sind pfändbar?

Im Antrag mussten Sie bereits Angaben zum Wert des noch vorhandenen Vermögens machen. Nach Eröffnung werden Ihre Angaben nochmals vom Insolvenzverwalter auf Glaubwürdigkeit geprüft. Vermögen, das sich bei Insolvenzeröffnung im Eigentum des Schuldners befindet, wird der Verwalter einziehen und verwerten.

In einer normal ausgestatteten Wohnung ist i.d.R. nichts pfändbar. Selbst eine hochwertige Wohnungsausstattung interessiert den Insolvenzverwalter meistens nicht, da Aufwand und realistischer Verkaufswert in einem aus seiner Sicht ungünstigen Verhältnis stehen. Dies ist anders bei Sparbüchern, Lebensversicherungen, vermögenwirksamen Leistungen, Bausparverträgen oder dem PKW. Letzterer ist immer dann pfändbar, wenn Sie ihn nicht zwingend für die berufliche Tätigkeit benötigen. Ist der PKW allerdings finanziert und der Brief liegt bei der Bank, ist das Fahrzeug nur dann pfändbar, wenn der Erlös aus dem Verkauf höher ist als die Schuld bei der Bank. Dies ist nur selten der Fall.

Sie werden die Möglichkeit erhalten, einzelne Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse herauszukaufen. Hier werden Sie Ihr ganzes Verhandlungsgeschick brauchen, um einen akzeptablen Preis auszuhandeln! Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich!