Was kann das Insolvenzverfahren bringen? → Die Restschuldbefreiung

Der nicht ganz einfache Weg in und durch das Insolvenzverfahren verfolgt ein zentrales Ziel: Die Restschuldbefreiung am Ende der Verfahrenslaufzeit. Wenn Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen und sich an die Regeln im Verfahren halten, sind Sie im Normalfall nach 5 oder 6 Jahren Ihre Schulden los. Kein Gläubiger kann dies verhindern! Es kehrt Ruhe ein. Briefe von Gläubigern kommen nicht mehr. Anrufe von Inkassofirmen hören auf. Pfändungen wegen der alten Schulden gibt es nicht mehr.

Selbstverständlich hat das Insolvenzverfahren nicht nur „Schokoladenseiten“. Zu den wichtigsten Nachteilen gehört die Gefährdung aller noch vorhandener Vermögenswerte. Auch den pfändbaren Anteil von Ihrem Einkommen wird Ihnen der Insolvenzverwalter wegnehmen. Einen aktuellen Pfändungsrechner mit dem Sie prüfen können, wie viel Ihnen vom Einkommen verbleibt, finden Sie unter: www.justiz.nrw.de (Bürgerservice – Infomaterial/Hilfen – Pfändungstabellen-Generator)

Außerdem kann es sein, dass Sie für einzelne Forderungen keine Restschuldbefreiung erhalten werden, z.B. Bußgelder, Arbeitnehmeranteile der rückständigen Sozialversicherungsbeiträge oder Steuerstraftaten.