Wann kann ich einen Insolvenzantrag stellen?

Sind Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten, sind die formalen Voraussetzungen zur Insolvenzantragstellung erfüllt. Zahlungsunfähig sind Sie, wenn das vorhandene Einkommen nicht mehr ausreicht um alle Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Überschuldet im Sinne des Insolvenzgesetzes sind Sie, wenn die Summe der Schulden höher ist als das Vermögen.

Wie stelle ich fest, ob das Insolvenzverfahren für mich der richtige Weg ist?

Die Antwort auf diese Frage ist in der Regel das Ergebnis des ersten Beratungsgespräches in der SIB. Wichtige Hinweise können sein:

  • Sie haben die Übersicht über die Schulden vollständig verloren und reißen mit jeder Zahlung an einen Gläubiger ein neues Loch auf

  • Mahnungen häufen sich und verschwinden ebenso ungeöffnet in der Schublade wie Vollstreckungsbescheide

  • Sie haben keine Lust mehr Ihren Briefkasten zu leeren

  • Es ist Ihnen gelungen sich mit einzelnen Gläubigern zu einigen, nun können Sie aber die Zusagen nicht einhalten

  • Aus dem privaten Umfeld leiht Ihnen Niemand mehr Geld, zu oft haben Sie es nicht zurückzahlen können

  • Sie bekommen die Konto- oder Lohnpfändungen nicht mehr weg

  • Die Angst vor der nächsten Aktion der Gläubiger raubt Ihnen den Schlaf

Obwohl sich das Gefühl Pleite zu sein, verfestigt und der Verhandlungserfolg bei den Gläubigern äußerst mäßig ist, scheuen sich viele Menschen einen Insolvenzantrag zu stellen. Sorge vor der öffentlichen Bekanntmachung (www.insolvenzbekanntmachungen.de ), davor, das Gesicht zu verlieren und das eigene schlechte Gewissen, belasten einen nüchternen Blick auf die eigene finanzielle Zukunft.