Vor- und Nachteile außergerichtlicher Vereinbarungen

Eine außergerichtliche Lösung sollte grundsätzlich angestrebt werden, wenn

  • die Sorge Ihre selbstständige Tätigkeit durch ein Insolvenzverfahren nicht sinnvoll fortsetzen zu können, berechtigt ist oder

  • Sie erwarten, dass sich Ihr Einkommen in Zukunft erheblich verbessert oder sich Ihr Vermögen, z.B. durch eine Erbschaft sprunghaft erhöhen wird und

  • Sie einen der Höhe nach interessanten Einmalbetrag für Vergleiche mit den Gläubigern zur Verfügung stellen können oder

  • die Raten, die Sie anbieten wollen, hoch genug sein könnten um allen Gläubigern eine Zustimmung abringen zu können.
    (Leider lässt sich die notwendige Höhe nie vorher sicher festlegen. Die Höhe ist Verhandlungssache! Eine solche Vergleichslösung setzt voraus, dass Sie ein Mensch sind, der zuverlässig auch langjährige monatliche Zahlungs- und Informationspflichten einhalten kann.)

Von einer außergerichtlichen Lösung ist abzuraten, wenn

  • die zukünftige berufliche, familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Situation sehr ungewiss ist oder

  • Sie die Ungewissheit wie es mit den Gläubigern weitergehen wird, nicht mehr aushalten und sich dringend nach Ruhe und einer klaren Regelung der Finanzen sehnen oder

  • nicht alle Gläubiger bekannt sind oder

  • keine oder nur sehr geringe Raten- oder Einmalzahlungen angeboten werden können.