Mögliche Verhandlungsergebnisse können sein

Stundung

Stundung heißt, Aussetzung der Ratenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum. Dieses Instrument können Sie immer dann anwenden, wenn das Einkommen für einen Zeitraum von 1-12 Monaten verringert sein sollte, danach aber voraussichtlich wieder so sein wird wie vor der Krise. Bitte prüfen Sie nicht zu optimistisch, ob es sich wirklich um eine vorübergehenden Notlage handelt.

Verrechnung mit der Hauptforderung

Bei allen Zahlungen sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Zahlung mit der Hauptforderung verrechnet werden soll. In der Regel widersprechen die Gläubiger diesem Ansinnen nicht. Widerspricht der Gläubiger, gilt die gesetzlich vorgeschrieben Verrechnung. Das heißt, zu-nächst wird Ihre Zahlung auf die Kosten, dann auf die Hauptforderung und dann auf die Zinsen angerechnet.

Die Verrechnung zuerst mit der Hauptforderung hat den Vorteil, dass Sie Zinsen nur noch auf eine sinkende Hauptforderung zahlen und damit eine Schuldtilgung deutlich schneller erreichbar ist.

Zinsreduzierung / Zinserlass und Forderungsfestschreibung

Wenn zur Schuldenregulierung nur ein geringer Betrag zur Verfügung steht, ist mit der monatlichen Rate eine vollständige Zahlung der Gesamtschuld nicht möglich. Oft wächst die Forderung trotz kleiner Ratenzahlungen durch die Höhe der Zinsen sogar weiter an. In einer solchen Situation können Sie um Senkung oder Verzicht auf Zinsen bitten.

Ist der Vertrag bereits gekündigt, ist dieses Verhandlungsziel fast immer zu erreichen. Die Höhe der Verzugszinsen, also die Zinsen, die eine Bank nach Kündigung des Vertrages verlangen darf, hängt von den Refinanzierungskosten der Bank ab. Aktuell dürfen die Verzugszinsen bei ca. 4,5% liegen. Wurde durch das Bankdarlehen eine Immobilie finanziert, dürfen die Verzugszinsen aktuell bei ca. 2% liegen. (Stand 11/2014) Die Zinshöhe nach Kündigung wird damit fast immer niedriger liegen, als der Vertragszins.

Teilerlass

Von einem Teilerlass sprechen wir, wenn der Gläubiger auf einen Teil der Forderung verzichtet. Ein solcher Vorschlag könnte durch Ratenzahlungen oder durch eine Einmalzahlung verwirklicht werden. Gläubiger gehen auf diesen Vorschlag ein, wenn alle Vollstreckungsversuche ergebnislos waren oder voraussichtlich sein werden.

Erlass

Erlass beinhaltet den Verzicht auf eine Forderung. Eine Bitte um Erlass wird nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn auf unabsehbare Zeit keine Möglichkeit besteht, Zahlungen zu leisten. Hier werden ausführliche Begründungen und die Vorlage entsprechender Nachweise notwendig sein.

Kreditteilung bei Scheidung

Kreditverträge müssen bei Ehepaaren meist von beiden Partnern unterschrieben werden, d.h. jeder Partner haftet auch nach Scheidung für die Rückzahlung. Dabei kann die Bank unabhängig von dem, was die Eheleute untereinander vereinbart haben, von jedem der Schuldner die Begleichung der vollen Kredithöhe verlangen. In einer solchen Situation können Sie bitten, den bestehenden Kreditvertrag aufzulösen und zwei neue Verträge abzuschließen.

Gesamtschuldnerische Haftung

Ein weiteres Verhandlungsziel könnte die Bitte um Erlass aus der gesamtschuldnerischen Haftung nach Zahlungen der Hälfte des Kredites darstellen. Wenn also die Hälfte der gemeinsamen Schulden beglichen wird, verzichtet der Gläubiger auf Zahlung der anderen Hälfte. Eine solche Teilung der Schuld kann auch gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages ausgehandelt werden. (Achtung: Formulierung wichtig! In Schuldnerberatung nachfragen!)