Insolvenzberatung für Selbstständige
Die großen Insolvenzverfahren von Karstadt, Quelle oder Limon Brothers haben das Thema Insolvenz zunehmend in die Mitte der Gesellschaft gerückt. Mitarbeiter haben ihre sicher geglaubten Arbeitsplätze verloren. Zulieferer sind mit in den Insolvenzstrudel gezogen worden. Banken mussten Millionenbeträge abschreiben. Trotzdem leben diese Großbetriebe heute noch, zum Teil unter anderem Namen oder in Einzelteile zerlegt, einige davon sogar sehr gut!
Nachfolgend wird es um den persönlich haftenden Unternehmer gehen, also z.B. den Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter. Informationen zum Insolvenzverfahren für die GmbH oder GmbH & CoKG finden Sie unter der Überschrift „das Regelinsolvenzverfahren“.
Was heißt Insolvenz? Wann bin ich insolvent?
Das Insolvenzgericht lässt Insolvenzanträge zu, wenn Überschuldung eingetreten ist und Zahlungsunfähigkeit besteht. Zahlungsunfähig sind Sie, wenn das vorhandene Einkommen nicht mehr ausreicht um alle Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Überschuldet im Sinne des Insolvenzgesetzes sind Sie, wenn mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind.
In eine solche Situation können selbstverständlich nicht nur großen Firmen, die als GmbH & CoKG oder Aktiengesellschaft organisiert sind kommen sondern auch kleine oder mittelständische Firmen, One- Man- Unternehmen und Freiberufler. Seit 1999 ist der Zugang zum Insolvenzverfahren für Jeden der zahlungsunfähig und überschuldetet ist möglich.
Im normalen „Hamsterrad“ der täglichen Arbeit merken Unternehmer häufig erst sehr spät, dass sie sich in einem gefährlichen Abwärtssog aufgrund immer größer werdender Schulden befinden. Hingegen werden akute Zahlungsprobleme viel eher wahrgenommen. Leider werden diese jedoch schnell von der Hoffnung auf die Zukunft verdrängt. Was sind Kriterien, die auf eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldungssituation, also eine Insolvenz, hinweisen können?
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Ihre Lieferanten hängen ständig schimpfend am Telefon und liefern nur noch gegen Vorkasse und
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Private und betriebliche Schulden vermischen sich; der Überblick ist Ihnen verloren gegangen und
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Gelbe und blaue Briefe vom zentralen Vollstreckungsgericht in Form von Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden mehren sich und
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Gehälter können nicht mehr pünktlich gezahlt werden und
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Ihre Hausbank hat den Kontokorrent gekündigt oder radikal gekürzt und
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Es kommt zu ersten Kontopfändungen durch Finanzamt, Krankenkassen oder Hauptzollamt und
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Die Nächte werden schlafloser
Obwohl sich das Gefühl Pleite zu sein, verfestigt und der Verhandlungserfolg mit den Banken und Lieferanten äußerst mäßig ist, scheuen sich viele Unternehmer einen Insolvenzantrag zu stellen. Sorge vor der öffentlichen Bekanntmachung (www.insolvenzbekanntmachungen.de), davor das Gesicht zu verlieren und das eigene schlechte Gewissen belasten einen nüchternen Blick auf die eigene finanzielle Zukunft. Viel Halbwissen, verbreitet insbesondere im Internet, führt zu zusätzlicher Verunsicherung.
Wer kann bei der Insolvenzantragstellung helfen?
In sehr vielen Situationen stellt die Insolvenzantragstellung die wirtschaftlich sinnvollste Lösung dar, um aus einem Überschuldungskreislauf auszubrechen. Das Insolvenzverfahren kann für Jeden hilfreich sein! Dabei ist es völlig gleichgültig, ob Sie arbeitslos sind oder selbstständiger Unternehmer. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung für oder gegen ein Insolvenzverfahren immer ausführlich von einem Profi beraten. Jedes Insolvenzverfahren bedarf der gründlichen Vorbereitung um später keine Überraschung zu erleben. Nur so können Sie die Pleite erfolgreich überwinden.
Der Gesetzgeber war der Ansicht, dass Selbstständige durch Ihre Tätigkeit ausreichend qualifiziert sein müssten, um einen Insolvenzantrag allein stellen zu können. Hiervon möchte ich allerdings dringend abraten, wenn Sie Ihren Betrieb fortführen wollen. Investieren Sie zumindest das Honorar für eine Stunde Beratung bei einem Profi, um eine Idee davon zu bekommen, was da wirklich auf Sie zukommen wird. Selbstverständlich steht Ihnen die SIB für ein solches Gespräch zur Verfügung.
Alternativ oder ergänzend können Sie bei Ihrer Kammer, der IHK, Ihrem Berufsverband, dem Arbeitsamt, der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (GIB) oder der örtlichen Wirtschaftsförderung (GfW) um Unterstützung bitten.
Wenn Sie noch über größere finanzielle Mittel verfügen und die Situation noch nicht völlig verfahren ist, können Sie sich Unterstützung bei einem qualifizierten Unternehmensberater holen. Diese wird sich lohnen, denn so können Sie das Ruder vielleicht noch rechtzeitig herumreißen. Der Kooperation mit Ihrem Steuerberater kommt in dieser Phase besondere Bedeutung zu. Er kennt Ihren Betrieb und kann Ihnen die notwendigen Bewertungszahlen liefern. Je nach Kommune können Ihnen die örtlichen Gründerzentren und Kammern auch Berater vermitteln, deren Honorarkosten ggf. auch von ARGE oder Arbeitsamt übernommen werden können!
Sehr hilfreich können die „Senior- Coaching“ Organisationen sein. Sie unterstützen mit Rat und Tat in Krisensituationen (bei geringer Honorarforderung). Informationen und eine Organisation vor Ort finden Sie unter: www.startercenter.nrw.de
Informieren Sie sich auf Informationsveranstaltungen der Wohlfahrtsverbände, der Industrie- und Handelskammer oder anderer Gremien über das Insolvenzverfahren. Zweifeln Sie an allen Informanten, bei denen Sie nicht 100%-ig sicher sind, dass die Kenntnisse dieser Personen wirklich fundiert sind.
Folgende Internetadressen könnten hilfreich sein:
BMWi Expertenforum Gründung + Schulden
Wählen Sie eine Vertrauensperson im Freundes- oder Bekanntenkreis aus, mit der Sie über Ihre Situation sprechen! Gespräche können Sie aus den einsamen Grübeleien herausholen und den Blick für neue Wege öffnen.
Bedenken Sie: Keine Information über Internet kann eine persönliche Beratung ersetzen!
Was kann das Insolvenzverfahren bringen? → Die Restschuldbefreiung
Der nicht ganz einfache Weg in und durch das Insolvenzverfahren verfolgt ein zentrales Ziel: Die Restschuldbefreiung am Ende der Verfahrenslaufzeit. Wenn Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen und sich an die Regeln im Verfahren halten, sind Sie im Normalfall nach 5 oder 6 Jahren Ihre Schulden los. Kein Gläubiger kann dies verhindern! Es kehrt Ruhe ein. Briefe von Gläubigern kommen nicht mehr. Anrufe von Inkassofirmen hören auf. Pfändungen wegen der alten Schulden gibt es nicht mehr. Allerdings kann es sein, dass Sie für einzelne Forderungen keine Restschuldbefreiung erhalten werden, z.B. Bußgelder, Arbeitnehmeranteile der rückständigen Sozialversicherungsbeiträge oder Steuerstraftaten.
Das Wichtigste für jeden Unternehmer, der trotz Insolvenz selbstständig bleiben möchte, ist jedoch, dass eine Fortsetzung im Insolvenzverfahren möglich ist und dass Sie über den Zeitpunkt am dem Sie einen Insolvenzantrag stellen wollen, selbst entscheiden können! Dies gilt nicht für den GmbH-Geschäftsführer!
Selbstverständlich hat das Insolvenzverfahren nicht nur „Schokoladenseiten“. Zu den wichtigsten Nachteilen gehört die Gefährdung aller noch vorhandener Vermögenswerte sowohl im Betrieb als auch privat. Auch den pfändbaren Anteil von Ihren Einkünften wird Ihnen der Insolvenzverwalter wegnehmen. Die Berechnung ist bei Selbstständigen schwierig. Ich werde sie weiter unten erläutern.
Was bietet Ihnen die SIB, Schulden- und Insolvenzberatung?
Die SIB wird Ihnen kurzfristig, d.h. innerhalb von 14 Tagen, einen Termin für ein erstes Gespräch anbieten können. Wir planen für dieses Gespräch ein bis zwei Stunden ein, sodass ausreichend Zeit vorhanden ist, um Ihre persönliche Situation zu verstehen und die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zu erläutern. Insbesondere dem Thema Schutz vor Pfändungsmaßnahmen durch Gläubiger und der Planung der nächsten Schritte werden wir Zeit widmen. Unser Ziel ist es, dass Sie eine Vorstellung davon entwickeln können, was in einem Insolvenzverfahren auf Sie zukommt. Aus verschiedenen Handlungsmöglichkeiten sollen Sie die für Sie Beste auswählen können. Wir werden uns nicht scheuen Vorschläge vorzulegen, aber die endgültige Entscheidung was Sie tun wollen, werden Sie treffen und verantworten müssen.
Wenn ein Insolvenzverfahren gut vorbereitet ist, werden in vielen Fällen die Vorteile des Verfahrens überwiegen. Die SIB bietet Ihnen folgende Unterstützung:
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Entwicklung von verschiedenen Handlungsmöglichkeiten
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Entscheidungshilfen
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Erarbeiten außergerichtlicher Lösungen
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Maßnahmen zum Schutz des verbliebenen Vermögens wie PKW, Lebensversicherung, Betriebsvermögen, Immobilien etc.
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Beruhigung der aktuellen Situation durch Einschaltung in die Verhandlung mit Gerichtsvollzieher, Inkassobüros, Gläubiger, Finanzamt und andere Behörden
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Unterstützung und Vorbereitung von Insolvenzanträgen
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Begleitung durch das Insolvenzverfahren
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Entwicklung von Insolvenzplänen
Ein wichtiger Schwerpunkt der SIB liegt in der Entwicklung von Handlungskonzepten, wenn zu den Vermögenswerten auch Immobilien gehören. Ist die Finanzierung noch nicht gekündigt und die Zwangsversteigerung noch nicht eingereicht, muss die Immobilie im Insolvenzverfahren nicht verloren gehen! Lesen Sie hierzu unter dem Titel Immobilien und Schulden weiter.
Die Beratung von ehemaligen Selbstständigen und aktiv Selbstständigen, die Entwicklung eines Konzeptes zur außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern und die Unterstützung bei der Insolvenzantragstellung, gehören zu den Kernkompetenzen der SIB.
Seit Gründung der SIB im Frühjahr 2003 wurden 1.200 Insolvenzverfahren mit Unterstützung der SIB beantragt und eröffnet. Im Durchschnitt waren in 15% aller langfristigen Beratungen Immobilien beteiligt; in absoluten Zahlen ca. 250 Mal. Bei 65% aller Verfahren waren die Kunden aktiv selbstständig oder sind in der Vergangenheit selbstständig gewesen, ca. 800 Mal. (Stand 09/2014)
Die Mitarbeiter begleiten jährlich ca. 500 Personen im Insolvenzverfahren. Noch nie ist ein von uns begleitetes Insolvenzverfahren gescheitert, wenn sich der Ratsuchende korrekt gegenüber dem Insolvenzgericht und der SIB verhalten hat.
Weitere Informationen finden Sie in den Ratgebern unter „Schnelle Hilfe“
Gern können Sie auch mit uns direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie Ihre Fragen schnell beantwortet haben möchten. Die Telefonnummer lautet: 0212 235680. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!