Was kostet die Beratung?


Stand 01.01.2024  
 

Erster Besprechungstermin

●  100,00 € pauschal bei Selbstständigen und /oder Beteiligung von Immobilien

●  80,00 € pauschal in allen anderen Situationen

 

 

Außergerichtliche Lösungen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens

● 120,- € pro Stunde (Abrechnung nach Stundenhonorar)

 

Insolvenzantrag

1.400,-

 € pauschal

für Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren*

2.200,-
 € pauschal

bei Ehepartnern, für die zeitgleich ein InsO-Antrag gestellt wird*

  120,-  € pro Std

Wenn Begleitung in der Gutachterphase oder nach Insolvenzeröffnung
gewünscht wird

500,-  € pauschal   wenn im Verbraucherinsolvenzverfahren ein gerichtliches
Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt werden soll
 * ab 21 Gläubigerforderungen 10,- € zusätzlich pro Gläubigerforderung

 

 

Grundsätzlich ist eine Ratenzahlung möglich!

Aber: Ich kann den Insolvenzantrag erst an das Gericht versenden, wenn das Honorar
vollständig beglichen ist!

 

 
Alle Preise inkl. MWSt.