Konzept Mieterberatung
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„Erste Hilfe bei Mietrückstand“ – mit professinoneller Beratung aus der Finanzkrise
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Grundsätze der Kooperation mit Wohnungsbaufirmen und Vermietern |
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Mietrückstände deuten in aller Regel auf eine von Ohnmacht und Resignation geprägte Lebenssituation hin, die in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Komplexität von den Betroffenen ohne professionelle Hilfe vielfach nicht mehr gemeistert werden kann. |
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Je früher die Hilfe einsetzt, umso größer ist die Chance, wirtschaftliches Fehlverhalten zu korrigieren, Handlungsblockaden zu lösen und in die Schuldenfalle führende Belastungen abzuwehren. |
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Selbst im unvermeidbaren Insolvenzfalle bestehen Möglichkeiten zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung des Mieters und können unter Ausschöpfung der sozialstaatlichen Leistungen und Entschuldungsverfahren genutzt werden. |
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Beratung von Mietern in finanziellen Krisen ist als ganzheitliche Lebensberatung angelegt und will folgende Ziele von Vermietern zu erreichen helfen: |
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Im Rahmen dieser Zielsetzungen sollen die konkreten Beratungs- und Betreuungsinhalte dem Mieter in freiwilliger Kooperation und für ihn kostenlos zur Verfügung gestellt werden. |
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Zielgruppe | |||||||||||||||||
Der Vermieter entscheidet nach eigenem Ermessen, welchen Mietern die Beratung durch die SIB empfohlen und ermöglicht werden soll. | |||||||||||||||||
Aufnahme der Beratung | |||||||||||||||||
Die Beratung durch die SIB soll möglichst frühzeitig einsetzen. Dies ist möglich, indem der Vermieter, als präventive Maßnahme allen Mietern Beratung anbietet oder sobald Unregelmäßigkeiten bei der Mietzahlung festgestellt werden, einzelnen Mietern Beratung vorschlägt. |
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Ort der Beratung | |||||||||||||||||
Abhängig von den Erfordernissen des Einzelfalls sind drei Beratungsstandorte vorgesehen:
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Leistungen der SIB | |||||||||||||||||
Phase 1: Anamnese- und Diagnostikphase
Der Vermieter teilt der SIB die Entscheidung über die Durchführung des Hilfeplanes innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage mit. Im Falle der Genehmigung folgt ... |
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Phase 2: Beratungs- und Umsetzungsphase |
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Die zur Umsetzung des Hilfeplanes gebotene Beratung erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung der Grundsätze ganzheitlichen sozialarbeiterischen Handelns nach Maßgabe folgender Leitlinien: |
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Vergütung | |||||||||||||||||
Die Vergütung wird für Phase 1 pauschal und für Phase 2 nach Zeitaufwand mit Ober- grenze der bewilligten Vergütung wie folgt vereinbart: |
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Die Vergütung für die Beratungsphase ist grundsätzlich auf den Kostenschätzungs- betrag aus dem Hilfeplan begrenzt, es sei denn, der Beratungsaufwand geht aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von SIB liegen, über das im Rahmen des Hilfeplans absehbare Maß hinaus. In diesem Falle hat SIB, sobald sich Mehraufwand im vorgenannten Sinne abzeichnet, unverzüglich einen begründeten Nachtragsplan zur Genehmigung vorzulegen. | |||||||||||||||||
Die Vergütung für Phase 1 ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Erstberatung der jeweiligen Mietpartei und entsprechender Rechnungslegung. | |||||||||||||||||
Die Abrechnung der Vergütung für Phase 2 erfolgt jeweils am Ende eines Kalender- monats. Die Abrechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- zugang zur Zahlung fällig. | |||||||||||||||||
Vorbeugende Maßnahmen | |||||||||||||||||
Auf Wunsch des Vermieters kann die Kooperation erweitert werden durch folgende Angebote: | |||||||||||||||||
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