Honorarvertrag für außergerichtliche Lösungen
zwischen
Mustermann
und
der S.I.B., Schulden- und Insolvenzberatung, R. Dingerkus, Wilhelmstr. 7, 42697 Solingen, Tel. 0212 / 235680, Fax 0212 / 2356819, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ziel: Außergerichtliche Gläubigerverhandlung
Es wird folgende Honorarvereinbarung für den ernsthaften Einigungsversuch getroffen:
Die gesamte Honorarforderung für die ernste außergerichtliche Einigung bei … Gläubiger beträgt …..,-€
Scheitert die ernsthafte außergerichtliche Einigung und ein Insolvenzantrag soll gestellt werden, vermindert sich die Pauschale für den Insolvenzantrag von 990,-€ auf 500,-€. Es ist dann ein neuer Vertrag notwendig. Die vorbereitenden Arbeiten beginnen mit Eingang einer Anzahlung in Höhe von 300,-€! Vor Versand der außergerichtlichen Einigung sind weitere 300,-€ zu zahlen.
Sollte es zu einer Vorleistung durch die SIB kommen, ist die Rechnung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt in einer Summe oder in noch zu vereinbarenden Raten zu begleichen. Wird die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten, ist die S.I.B. berechtigt für jeden Monat, indem dies ohne vorhergehende Rücksprache geschieht, eine Mahngebühr von 15,-€ in Rechnung zu stellen.
Hinweis: Sollten die vereinbarten Zahlungen, ohne Angabe von Gründen, mindestens 3 Monate aufeinanderfolgend ausbleiben und es der SIB nicht gelingen mit Ihnen in Kontakt zu treten, behält sich die SIB vor, die eingereichten Unterlagen, nach einer Aufbewahrungsfrist von weiteren 6 Monaten, zu vernichten.
Solingen, den 24.02.14 _____________________ ___________________ S.I.B. R. Dingerkus
Bankverbindung: Postbank Dortmund, BLZ: 440 100 46, Kto-Nr: 6577 85460 IBAN: DE02 4401 0046 0657 7854 60, BIC: PBNKDEFF |
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