Umgang mit Ihren Gläubigern, wenn Sie überschuldet sind

Stellen Sie alle Zahlungen an Gläubiger ein, wenn Sie entschieden sind einen Insolvenzantrag zu stellen. Wenn Ratenzahlungen an Gläubiger geleistet werden, dann für

  • Energieschulden, um nicht plötzlich im Dunklen oder Kalten zu stehen,

  • Mietrückstände, wenn Kündigung oder Räumungsklage drohen

  • Geldbußen, Geldstrafen oder Schadensersatzverpflichtungen oder andere Forderungen, in denen Sie wegen Betruges verurteilt wurden oder werden könnten.

Alle Gläubiger wollen selbstverständlich ihr Geld zurück. Vereinbaren Sie aber nur dann Ratenzahlungen, wenn Sie die Einhaltung auch sicherstellen können. Sie verlieren die letzten Reste an Glaubwürdigkeit, wenn Sie getroffene Vereinbarungen immer wieder platzen lassen. Prüfen Sie sehr ehrlich mit sich selbst, welchen Betrag Sie zum Leben brauchen. Erstellen Sie hierzu einen Haushaltsplan. Nur wenn hier wirklich Geld übrig bleibt, sollten Sie eine Ratenzahlung anbieten. Lassen Sie sich nicht verleiten, die Ratenhöhe dem Druck der Gläubiger anzupassen, nach dem Motto: Wer viel Druck macht, bekommt mehr Geld!

Wenn Ihre Gläubiger bereits wissen oder ahnen, was ihnen droht, sollten Sie den Gläubigern „reinen Wein einschenken“. Selten kann dies allerdings auch eine Intensivierung der Beitreibungsbemühungen zur Folge haben.

Erstellen Sie eine Gläubigertabelle, aus der insbesondere Folgendes hervorgeht:

  • die Adresse der Ursprungsgläubiger (keine Postfachadressen),

  • deren Aktenzeichen,

  • falls vorhanden der rechtliche Vertreter und Aktenzeichen (auch hier keine Postfachanschrift),

  • Forderungsgrund, z.B. Dienstleistung, Warenlieferung, Honorar

  • die Höhe der Gesamtforderungen,

  • wird gepfändet?

  • liegt dem Gläubiger eine Abtretung vor?

  • welche Sicherheiten hat der Gläubiger?