Was sollten Sie bereits vor Ihrem Besuch in der Schuldnerberatung beachten?

Öffnen Sie unter allen Umständen Ihre Post und legen Sie diese nach Gläubiger und Datum sortiert ab.

                                                        PostOeffnen

Sollten Sie noch irgendwelches Vermögen besitzen, sollten Sie dieses im Vorfeld keinesfalls verschenken oder für einen unangemessenen Preis verkaufen. Solche Rechtshandlungen sind anfechtbar und können rückgängig gemacht werden, wenn ein Gläubiger oder später der Insolvenzverwalter davon erfährt! Für zum Leben notwendige Ausgaben dürfen Sie Ihr Vermögen selbstverständlich verbrauchen!

Gibt es die Chance durch Verkauf von PKW, Lebensversicherungen, vermögenswirksamen Leistungen, Bausparverträgen, kapitalbildenden Sterbeversicherungen oder Immobilien die aktuelle Krise zu überwinden? Prüfen Sie vorher, ob Sie frei über diese Mittel verfügen dürfen. Denken Sie unbedingt an Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte!

Der Versuch Ihren Kopf zu retten, sollte keinesfalls zu unüberlegten Handlungen führen. Verschwenden Sie kein Geld nach dem Motto: „Jetzt ist auch alles egal, das Geld gebe ich erst einmal für einen schönen Urlaub aus!“ Auch Zahlungen von Ihnen an einzelne Gläubiger sind kritisch, da Sie damit andere Gläubiger benachteiligen. Ggf. kann es sinnvoll sein, eine dritte Personen zu bitten, Zahlungen an einen besonders wichtigen Gläubiger vorzunehmen.

Vermeiden Sie unbedingt alle Handlungen die strafbar sind. Hierzu gehören insbesondere: Bußgelder, Geldstrafen, Steuerstraftaten, vorsätzlicher Unterhaltsentzug, Betrug u.Ä..

Wenn Gläubiger ein (notarielles) Schuldanerkenntnis von Ihnen fordern, prüfen Sie dieses genau auf Richtigkeit der Angaben. Eine Abtretung Ihrer pfändbaren Bezüge („Hiermit trete ich die pfändbaren Anteile meiner zukünftigen Gehaltsansprüche an Bank XY ab ...") sollten Sie auch im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses nicht unterschreiben. Streichen Sie diesen Teil durch, wenn alle anderen Angaben korrekt sind!