Konzept Mieterberatung

 

„Erste Hilfe bei Mietrückstand“

– mit professinoneller Beratung aus der Finanzkrise

 

 

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Grundsätze der Kooperation mit Wohnungsbaufirmen und Vermietern

 

Mietrückstände deuten in aller Regel auf eine von Ohnmacht und Resignation geprägte Lebenssituation hin, die in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Komplexität von den Betroffenen ohne professionelle Hilfe vielfach nicht mehr gemeistert werden kann.

 

Je früher die Hilfe einsetzt, umso größer ist die Chance, wirtschaftliches Fehlverhalten zu korrigieren, Handlungsblockaden zu lösen und in die Schuldenfalle führende Belastungen abzuwehren.

 

Selbst im unvermeidbaren Insolvenzfalle bestehen Möglichkeiten zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung des Mieters und können unter Ausschöpfung der sozialstaatlichen Leistungen und Entschuldungsverfahren genutzt werden.

 

Beratung von Mietern in finanziellen Krisen ist als ganzheitliche Lebensberatung angelegt und will folgende Ziele von Vermietern zu erreichen helfen:

 
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Hilfestellung für Mieter als besondere Serviceleistung

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Verringerung des internen Verwaltungsaufwandes für Mahn- und Klagewesen, insbesondere durch Vermeidung von Räumungsklagen und sonstigen Zwangs- vollstreckungsmaßnahmen

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Sicherung der laufenden Mietzahlungen

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Vermeidung von Leerständen, hoher Fluktuation und Vandalismus

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Stärkung der Verbundenheit der Mieter mit dem gemieteten Objekt und dem Vermieter

 

 

Im Rahmen dieser Zielsetzungen sollen die konkreten Beratungs- und Betreuungsinhalte dem Mieter in freiwilliger Kooperation und für ihn kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

   

Zielgruppe
  Der Vermieter entscheidet nach eigenem Ermessen, welchen Mietern die Beratung durch die SIB empfohlen und ermöglicht werden soll.
   
Aufnahme der Beratung
 

Die Beratung durch die SIB soll möglichst frühzeitig einsetzen.

Dies ist möglich, indem der Vermieter, als präventive Maßnahme allen Mietern Beratung anbietet oder sobald Unregelmäßigkeiten bei der Mietzahlung festgestellt werden, einzelnen Mietern Beratung vorschlägt.

   
  Ort der Beratung
 

Abhängig von den Erfordernissen des Einzelfalls sind drei Beratungsstandorte vorgesehen:

pfeil8 21429c  Räume des Mieters
pfeil8 21429c  SIB in Solingen oder in den Beratungsstellen der Kollegen
pfeil8 21429c  Räume des Vermieters

 

  Leistungen der SIB
  Phase 1: Anamnese- und Diagnostikphase
pfeil8 21429c Aufnahme der Beratungstätigkeit spätestens innerhalb von 14 Tagen nach erster Kontaktaufnahme zur Mietpartei
pfeil8 21429c  I.d.R. 2 Gespräche (Dauer jeweils ca. 60- 90 Minuten + Fahrtzeiten)
pfeil8 21429c  Ein Gespräch findet möglichst als Hausbesuch statt
pfeil8 21429c  Ziel dieser Phase ist es, den beratungserheblichen Sachverhalt schriftlich zuerfassen und darauf aufbauend einen sog. Hilfeplan als Bewilligungs- vorlage zu entwickeln und dem Vermieter zur Genehmigung vorzulegen. Der Hilfeplan hat die zur Zielerreichung notwendigen Schritte und Maß- nahmen, die voraussichtliche Realisierungsdauer sowie eine Kostenein- schätzung hinsichtlich des Beratungsaufwandes zu enthalten.
 pfeil8 21429c Unaufschiebbare, existenzsichernde Maßnahmen werden unverzüglich ein- geleitet (Z.B.: Sicherung des Arbeitsplatzes, Erhalt des Kontos, Pfändungs- schutz)

Der Vermieter teilt der SIB die Entscheidung über die Durchführung des Hilfeplanes innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage mit. Im Falle der Genehmigung folgt ...

   
 

Phase 2: Beratungs- und Umsetzungsphase

 

Die zur Umsetzung des Hilfeplanes gebotene Beratung erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung der Grundsätze ganzheitlichen sozialarbeiterischen Handelns nach Maßgabe folgender Leitlinien:

 
pfeil8 21429c  Sicherung der Existenz (oberste Priorität)
pfeil8 21429c  Information über Rechte und Pflichten
pfeil8 21429c  Hilfestellungen bei der wirtschaftlichen Haushaltsplanung (ggf. Führung vonTreuhandkonten / Kontenverwaltung)
pfeil8 21429c  Entschuldungsberatung / Insolvenzberatung
pfeil8 21429c  Förderung des Selbsthilfepotentials
pfeil8 21429c  Erarbeitung von zukünftig notwendigen Veränderungen und Begleitungbei der Umsetzung
pfeil8 21429c  Moderation im Konfliktfall
pfeil8 21429c  Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen, u.a. mit den örtlichen Sozialämtern zum Zwecke der Übernahme von Mietschulden
Am Ende des festgelegten Realisierungszeitraumes legt SIB dem Vermieter ein schriftliches Erfolgsresümee einschl. Zukunftsprognose bezüglich der einschlägigen Zielsetzungen vor.
   
  Vergütung
 

Die Vergütung wird für Phase 1 pauschal und für Phase 2 nach Zeitaufwand mit Ober- grenze der bewilligten Vergütung wie folgt vereinbart:

   
 
   Netto MwSt.  Total 
Anamnese- und Diagnosephase 300,- € (ca. 5 Std.)  57,- €  357,- €
Beratungsphase Je nach Aufwand im Einzelfall: 75,-- €/Stunde plus 19 % MwSt.
   
  Die Vergütung für die Beratungsphase ist grundsätzlich auf den Kostenschätzungs- betrag aus dem Hilfeplan begrenzt, es sei denn, der Beratungsaufwand geht aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von SIB liegen, über das im Rahmen des Hilfeplans absehbare Maß hinaus. In diesem Falle hat SIB, sobald sich Mehraufwand im vorgenannten Sinne abzeichnet, unverzüglich einen begründeten Nachtragsplan zur Genehmigung vorzulegen.
   
  Die Vergütung für Phase 1 ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Erstberatung der jeweiligen Mietpartei und entsprechender Rechnungslegung.
   
  Die Abrechnung der Vergütung für Phase 2 erfolgt jeweils am Ende eines Kalender- monats. Die Abrechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- zugang zur Zahlung fällig.
   
  Vorbeugende Maßnahmen
  Auf Wunsch des Vermieters kann die Kooperation erweitert werden durch folgende Angebote:
   
pfeil8 21429c  Bereitstellung von Informationsmaterial für Mieter, die von Überschuldung bedroht sind
pfeil8 21429c  Informationsveranstaltungen für Mieter
pfeil8 21429c  Einführung von Sprechstunden der SIB vor Ort
pfeil8 21429c  Schulungsmaßnahmen für Ihr Personal
pfeil8 21429c  Öffentlichkeitswirksame Vermarktung des Kooperationsvertrages