Förderung der Selbstständigkeit

Leider werden Sie dieses Kapitel selbst dann überspringen können, wenn Sie eigentlich zum korrekten Personenkreis gehören. Selbstständige in einer wirtschaftlichen Krise wenden sich meistens zu spät an eine Beratungsstelle. Sind SCHUFA oder Creditreform erst einmal mit negativen Merkmalen belastet und hat auch die Hausbank jedes Vertrauen in Sie verloren, wird kein Förderprogramm Ihnen aus der Krise helfen. Dennoch soll hier ein kurzer Überblick gegeben werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mit dem Gründerportal www.existenzgruender-jungunternehmer.de und der Mittelstandshotline (0 18 05) 6 15 -007 (14 ct./min.) eine Beratungsmöglichkeit geschaffen. Gründer erhalten einen zentralen Zugang zu Informationen, Beratung und Serviceleistungen rund um die Themen Existenzgründung und Mittelstand.

Nachfolgend einige Beispiele für Zuschuss- und Fördermöglichkeiten:

 

Beratungszuschüsse

In vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit eine subventionierte Existenzgründungsberatung zu beantragen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die kommunalen Wirtschaftsförderungsämter oder Existenzgründungsberatungen. Auch die Bundesebene beteiligt sich an der finanziellen Förderung von Beratung: Diese beinhaltet Zuschüsse für Existenzgründungsberatungen, allgemeine Beratungen über alle Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen, Energieeinsparberatungen und Umweltschutzberatungen.

 

Förderung zum Aufbau einer Selbständigkeit, hier: KfW Mikrodarlehen

Es gibt zahlreiche Stellen und “Töpfe”, die die Existenzgründung materiell oder beratend unterstützen wollen. Am besten nutzen Sie zur Recherche das Internet, fragen bei Ihrer Bank nach und kontaktieren die o.g. Beratungsstellen.

Speziell für Kleinstgründungen hat die KfW-Mittelstandsbank das Förderprodukt Mikro-Darlehen entwickelt. Bis zu 25.000 EUR können Existenzgründer über dieses Darlehensprogramm erhalten und damit, gegebenenfalls unter Hinzufügung eigener Mittel, ihr Vorhaben realisieren. Auch bestehende Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten können dieses Angebot während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung für ihre Investitionen nutzen.

Mit dem Mikro- Darlehen können auch erneute Unternehmensgründungen („Zweite Chance“) finanziert werden, vorausgesetzt, dass Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht belasten. Für das Mikro-Darlehen übernimmt die KfW-Mittelstandsbank grundsätzlich 80% des Kreditrisikos. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal fünf Jahre, davon ist ein halbes Jahr tilgungsfrei.

Für Vorhaben mit besonders geringem Investitionsbedarf (5.000 bis maximal 10.000 EUR) bietet die KfW auch die Variante „Mikro 10“ mit einem vereinfachten Antragsverfahren an. (www.kfw-mittelstandsbank.de)

 

Diverse Förderprogramme      Stand Mai 2011

KfW-Startgeld

Wer fördert? KfW Mittelstandsbank 
Wer wird gefördert? Existenzgründer, junge Unternehmen mit höchstens 50 Beschäftigten aus der gewerblichen Wirtschaft oder den freien Berufen
Was wird gefördert? Investitionen (bis zu 100 Prozent) und Betriebsmittel (bis 20.000 Euro)
Wie wird gefördert?

Gewährt werden Darlehen bis zu 50.000 Euro bei einer Laufzeit von maximal zehn Jahren. Möglich sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre, bei denen nur die Zinsen gezahlt werden.

Besonderheiten

Die Anträge werden nicht direkt an die KfW Mittelstandsbank gerichtet, sondern über eine regionale Hausbank eingereicht. Die KfW stellt die Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung frei.


KfW-Unternehmerkredit

Wer fördert? KfW Mittelstandsbank 
Wer wird gefördert? Existenzgründer, bestehende Unternehmen, Freiberufler
Was wird gefördert? Investitionen in Deutschland mit langfristiger Mittelbereitstellung, Betriebsmittel
Wie wird gefördert?

Das Darlehen umfasst eine Laufzeit von zehn Jahren bei maximal zwei tilgungsfreien Jahren oder eine Laufzeit von zwölf Jahren endfällig. Werden die Mittel zu mehr als zwei Dritteln für den Grunderwerb oder für Beteiligungen investiert, kann eine 20-jährige Laufzeit mit bis zu drei tilgungsfreien Jahren oder mit Endfälligkeit beantragt werden. Der Kredit für die Betriebsmittelvariante läuft über sechs Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr. Übernommen werden jeweils bis zu 100 Prozent des Investitionsvolumens bis zu einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro. Die Auszahlung erfolgt in allen Fällen zu 96 Prozent.

Besonderheiten

Die Anträge werden nicht direkt an die KfW Mittelstandsbank gerichtet, sondern über eine regionale Hausbank eingereicht. Die Geschäftsbank übernimmt die Haftung gegenüber der KfW. Bei Unternehmen mit mindestens zweijähriger Geschäftigkeit kann eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent vereinbart werden. 

 

Eingliederungszuschuss

Wer fördert? Bundesagentur für Arbeit
Wer wird gefördert? Arbeitgeber, Existenzgründer
Was wird gefördert? Die Beschäftigung von Arbeitnehmern über 50 Jahren oder mit erschwerter Vermittlung.
Wie wird gefördert?

Arbeitgeber erhalten für die Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer monatliche Zuschüsse von bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts für maximal zwölf Monate. Bei älteren Arbeitnehmern über 50 Jahren verlängert sich die Laufzeit auf maximal 36 Monate.

Besonderheiten

Im Rahmen des Einstellungszuschusses bei Neugründung werden Existenzgründer mit maximal fünf Angestellten bezuschusst, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen, die zuvor mindestens drei Monate lang arbeitslos gewesen sind. Die Zuschüsse in Höhe von maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts werden für zwölf Monate und höchstens zwei Vollzeitbeschäftigte gewährt. 


Unternehmerkapital – ERP-Kapital für Gründungen

Wer fördert? KfW Mittelstandsbank
Wer wird gefördert? Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
Was wird gefördert?

Existenzgründungen, die wegen mangelnden Haftkapitals gefährdet wären. Voraussetzung ist eine angemessene Beteiligung mit eigenen Mitteln, in der Regel mindestens 15 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Eigenmittel können zusammen mit dem Unternehmerkapital auf maximal 40 Prozent aufgestockt werden.

Wie wird gefördert?

Das Darlehen von 500.000 Euro läuft über maximal 15 Jahre, bei sieben tilgungsfreien Jahren. Der Sollzinssatz ist über die ersten zehn Jahre festgeschrieben, bei einem zinsfreien Anlaufjahr.

Besonderheiten

Die Förderung wird grundsätzlich ohne besondere Sicherheiten gewährt. Dafür haftet der Antragsteller persönlich. Die Anträge werden nicht direkt an die KfW Mittelstandsbank gerichtet, sondern über die Hausbank eingereicht.

 

Gründercoaching

Wer fördert? Europäischer Sozialfonds (ESP) der Europäischen Union (über die KfW Mittelstandsbank)
Wer wird gefördert?

Unternehmen oder Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Was wird gefördert?

Unternehmensberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

Wie wird gefördert?

Die Coaching- Maßnahmen werden in den alten Bundesländern mit 50 Prozent bezuschusst, bis maximal 3.000 Euro. In den neuen Ländern beträgt die Höchstgrenze 75 Prozent der Beratungskosten bis maximal 4.500 Euro.

Besonderheiten

Die Anträge werden über Regionalpartner wie IHK oder Wirtschaftsförderung an die KfW Mittelstandsbank weitergeleitet.

 

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Wer fördert? KfW Förderbank
Wer wird gefördert?

Unternehmen (insbesondere KMU), Freiberufler, Betreiber- und Kooperationsmodelle

Was wird gefördert?

Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation leisten.

Wie wird gefördert?

Die Fördermittel in Form eines Darlehens werden in voller Höheausgezahlt. Die Laufzeit beträgt in den alten Bundesländern zehn, in den neuen Ländern 15 Jahre. Bei Investitionen in Bauvorhaben kann sich die Frist um maximal fünf Jahre verlängern. Gedeckt werden bis zu 50 Prozent des Investitions-vorhabens, bei KMU bis zu 75 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro in den alten, bei 1 Million Euro in den neuen Bundesländern. Tilgungsfrei sind in den alten Ländern höchstens zwei, in den neuen bis zu fünf Jahren.

Besonderheiten

Die Anträge werden über die Hausbank eingereicht. 

 

KfW-Risikokapitalprogramm

Wer fördert? KfW Mittelstandsbank
Wer wird gefördert?

Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG)

Was wird gefördert?

Beteiligungen an kleinen oder mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro. Die Art der Beteiligung kann frei gewählt werden. Das Beteiligungsentgelt muss aber angemessen sein.

Wie wird gefördert?

Die Bank übernimmt eine Risikoabsicherung über maximal zehn Jahre bei einem Beteiligungsvolumen von bis zu fünf Millionen Euro. Die Absicherung beträgt 40 Prozent (2 Millionen Euro) in den alten und 50 Prozent (2,5 Millionen Euro) in den neuen Bundesländern.

Besonderheiten

In den alten Bundesländern werden nur die Erschließung neuer Geschäftsfelder und die Regelung von Unternehmensnachfolgen gefördert. In den neuen Bundesländern unterliegt die Förderung keinen Beschränkungen.

 

Die BMWi-Broschüre "Wirtschaftliche Förderung" bietet eine Orientierungshilfe in der deutschen Förderlandschaft. Anhand von Checklisten können Unternehmer ihre Ansprüche auf die jeweiligen Fördermittel überprüfen.

Die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums bietet ein umfassendes Archiv mit Meldungen, Übersichten und nützlichem Wissen zum Thema Förderung im Mittelstand. 

Pfaendung

 

Fördermöglichkeiten durch Arbeitsamt + ARGE

Gründungszuschuss §§ 57, 58 Sozialgesetzbuch III

Der Gründungszuschuss ersetzt seit 01.08.2006 das Überbrückungsgeld und die Ich- AG (Existenzgründungszuschuss).

Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.

Ein Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld bezogen hat. Außerdem muss der Arbeitnehmer bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Zudem muss eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt werden und der Arbeitnehmer muss seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.

Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von 9 Monaten in Höhe des Betrags, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich von monatlich 300 € geleistet. Der Gründungszuschuss kann für weitere 6 Monate in Höhe von monatlich 300 € geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.

Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhetatbestände vorliegen, d.h. kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Außerdem haben geförderte Personen ab dem Monat, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss.

Wurde ein Arbeitnehmer bereits bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch eine Unterstützungsleistung (Gründungszuschuss oder Ich-AG) gefördert, kommt eine erneute Förderung grundsätzlich erst nach 24 Monaten in Betracht.

Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld: Die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld mindert sich in den ersten neun Monaten der Förderung um die Zahl der Tage für die ein Grünungszuschuss gezahlt wurde.

 

Einstiegsgeld § 16b Sozialgesetzbuch II

Zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit kann an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ein zeitlich befristetes Einstiegsgeld gezahlt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlichist. Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift, so dass jeweils einzelfallbezogen zu entscheiden ist, ob diese Art der Förderung als zeitlich begrenzte und gezielte Maßnahme zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit geeigneterscheint. Das Einstiegsgeld bewirkt in Ergänzung zum Freibetrag, der bei der Anrechnung des Erwerbseinkommens anzusetzen ist (§ 30 Sozialgesetzbuch II), ein deutlich erhöhtes verfügbares Gesamteinkommen gegenüber dem für die Dauer der Arbeitslosigkeit gezahlten Arbeitslosengeld II.

Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis soll mindestens 15  Stunden wöchentlich umfassen; eine selbstständige Tätigkeit soll hauptberuflichen Charakter haben.

Bei der Festlegung der Höhe des Einstiegsgeldes sind nach pflichtgemäßem Ermessen auch die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft (Familienkomponente) sowie die Höhe der maßgebenden Regelleistung angemessen zu berücksichtigen. Der Zuschuss für den erwerbstätigen Hilfebedürftigen beträgt nach gegenwärtiger Praxis höchstens 100 % der Regelleistung. Für einen erwerbstätigen Hilfebedürftigen wird in der Regel von einem Fördersatz von 50 % der Regelleistung aus-gegangen. Der Zuschuss wird für jedes zusätzliche Mitglied der Bedarfsgemeinschaft um 10 % der Regelleistung angehoben. Hilfebedürftige, die bereits 2 Jahre oder länger arbeitslos waren oder gravierende Vermittlungshemmnisse aufweisen, können eine erhöhte Förderung erhalten.

Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate als Zuschuss erbracht. Um Veränderungen in den Verhältnissen des Antragstellers Rechnung tragen zu können, werden Anträge in der Regel für eine Zeitdauer von maximal 6 Monaten bewilligt. Anschließend wird über eine Verlängerung entschieden. Der Wegfall der Hilfebedürftigkeit innerhalb eines Bewilligungsabschnitts bleibt für die Eingliederungsleistung unbeachtlich. Dies erhöht die Planungssicherheit der Existenzgründer, die für den jeweiligen Bewilligungszeitraum mit dem Einstiegsgeld als Einnahme kalkulieren können.

 

Weitere Fördermaßnahmen

Die ARGE kann seit Anfang 2009 Zuschüsse und Darlehen für Investitionen (Sachgüter) gewähren, die "für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen" sind. Der Zuschuss ist auf maximal EUR 5.000,00 begrenzt (§ 16c SGB II), für Darlehen besteht keine Grenze.

Zuschuss oder Darlehen können auch diejenigen erhalten, die bereits selbständig sind, deren Einkommen aber so niedrig ist, dass weiter eine Hilfebedürftigkeit besteht.

Auch bei Zuschuss oder Darlehen braucht es die Stellungnahme einer „fachkundigen Stelle“ (wie etwa IHK oder Gründerzentrum oder Steuerberater) die im Ergebnis bestätigen muss, dass die Hilfebedürftigkeit "in angemessener Zeit beendet oder verringert wird".

 

Selbstständigkeit und Arbeitslosengeld II

Auch Selbständige können Arbeitslosengeld II erhalten und dürfen trotzdem ihre Tätigkeit fortführen.

Eine 15- Wochenstunden- Grenze wie beim normalen Arbeitslosengeld I gibt es hier nicht. Auch kann zunächst weder ein „1,-€-Job“ verordnet, noch Bewerbungsnachweise erzwungen werden. Erst wenn der Sachbearbeiter nach ausführlicher Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine selbständige Arbeit „dauerhaft nicht zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit“ führt, kann sich dies ändern. Entscheidend ist die klassische Bedarfsberechnung, bei der die tatsächlichen „bereiten Mittel“, also der Gewinn nach Abzug aller Steuern und Krankenkassenkosten, dem Bedarf gegenübergestellt.