Steuererklärung und Steuererstattung im Insolvenzverfahren

Im eröffneten Insolvenzverfahren hat das Thema Abgabe der Steuererklärungen immer besondere Brisanz. Insbesondere ehemalige selbstständige Schuldner haben meistens schon seit einigen Jahren keine Steuererklärung abgegeben. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fordert das Finanzamt den Insolvenzverwalter zur Abgabe der noch nicht erstellten Steuererklärungen auf. Ohne Ihre Steuerunterlagen kann der Verwalter die Erklärung aber natürlich nicht erstellen. Er ist also darauf angewiesen, dass Sie ihm die Unterlagen zukommen lassen, damit er diesen Job erledigen kann. Die Abgabe der Steuererklärung gehört zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters.

Von sich aus wird der Insolvenzverwalter nur dann an der Abgabe der Erklärung interessiert sein, wenn eine Erstattung zu erwarten ist. In jedem Fall wird er Ihnen Druck machen, dass Sie die fehlenden Unterlagen besorgen oder die fehlenden Steuererklärungen selbst abgeben sollen. Teilen Sie ihm schriftlich mit, dass sie die Erklärung mangels Know How nicht abgeben können. Hilfreiche Unterlagen wie Steuerkarten und Werbungskosten sollten sie ihm überlassen.