Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters

Zentrale Aufgabe des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren ist die Verwertung der Insolvenzmasse nach den Vorgaben der Gläubigerversammlung. Grundsätzlich soll das schuldnerische Unternehmen ganz oder teilweise im Wege einer zeitweisen Betriebsfortführung erhalten werden. Ziel ist die anschließende möglichst optimale Veräußerung im Insolvenzverfahren oder selten ein Insolvenzplanverfahren.

Ist ein Verkauf nicht möglich kann das zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen nach Betriebsstilllegung verwertet werden. Ebenso können offene Posten bei den Kunden eingefordert und Handlungen des Selbstständigen oder einzelner Gläubiger zum Nachteil der Gläubigergesamtheit angefochten werden.

Anschließend verteilt der Insolvenzverwalter den Verwertungserlös an die Insolvenzgläubiger. Insolvenzgläubiger sind alle Gläubiger, die Ihre berechtigte Forderung angemeldet haben und die vom Verwalter anerkannt wurde. Die fortbestehenden Sicherheiten absonderungsberechtigter Gläubiger hat er hierbei zu berücksichtigen. Vor Verteilung der eingezogenen Masse an die Gläubiger sind die Verfahrenskosten an das Gericht abzuführen.

Der Insolvenzverwalter untersteht der Rechtsaufsicht durch das Insolvenzgericht und ist ihm gegenüber auskunfts- und berichtspflichtig. Erfüllt er seine insolvenzrechtlichen Pflichten nicht, kann er dazu durch ein Zwangsgeld angehalten werden. Eine Entlassung aus dem Amt ist nur aus wichtigem Grund von Amtswegen, auf Antrag des Verwalters selbst oder der Gläubigerversammlung, nicht aber eines einzelnen Insolvenzgläubigers, möglich.

Vergütung bei Verwertung

Auch wenn Vermögen durch Absonderungsrechte gesichert ist, kann der Verwalter das Vermögen zur Masse ziehen und es anschließend verkaufen. Für seine Tätigkeit behält er

  • für die Feststellung der Vermögenswerte 4% und
  • für die Verwertung 5 %
  • plus 19% MWSt ein.

Der Rest ist an den Absonderungsgläubiger herauszugeben.

Nicht gesicherte Vermögenswerte wird der Insolvenzverwalter dem Schuldner zum Kauf anbieten oder die Veräußerung veranlassen. (Häufig basarähnliche Verhandlung!)

Insolvenzverwalter