Honorarvertrag

 

 

Für die Begleitung und Unterstützung bis zur Insolvenzeröffnung oder zum Beschluss des Insolvenzgerichtes über die Zustimmungsersetzung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren treffen

 

Frau A. Mustermann, Wilhelmstr. 7, 42697 Solingen

 

und

 

die S.I.B. Schulden- und Insolvenzberatung, R. Dingerkus

Wilhelmstr. 7, 42697 Solingen, Tel. 0212 / 235680, Fax 0212 / 2356819, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

folgende Vereinbarung: Basis- Honorar 990,- €, inkl. MwSt.

Zahlungsvereinbarung:  Zahlung bis Antragstellung
  1. Die vorbereitenden Arbeiten beginnen mit einer Anzahlung von 350,-€ 
  2. Zweite Zahlung in Höhe von 300,-€ vor Insolvenzantragsvorbereitung
  3. Restzahlung vor Versand des Antrages

 

Soll ein gerichtl. Schuldenbereinigungsplan durchgeführt werden, erhöht sich die Pauschale um 350,-€*

Gehört zum schuldnerischen Vermögen eine Immobilie erhöht sich die Pauschale um 800,-€**

Ist die Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit geplant, erhöht sich die Pauschale um 800,-€***

 

Basis- Leistungsumfang

Unterstützung bis zur Insolvenzeröffnung oder zum Beschluss des Insolvenzgerichtes über die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes.

Zeitraum: Von der Entscheidung für eine Zusammenarbeit und für die Beantragung des Insolvenzverfahrens bis zum Antragsversand

Inhalte:   Entscheidungshilfen / Erstellen einer Übersicht über die Gläubiger und der außerg. Einigung / Verhandlungs-  

               führung / Entwicklung des Schuldenbereinigungsplanes / Bescheinigung über das Scheitern der außerg.

   Einigung / Informationen zur Versagung der Restschuldbefreiung, zu ausgenommenen Forderungen, zu

   pfändbarem Vermögen und Einkommen / Hilfestellung beim Antrag / Informationen zum Thema Haushaltspla-

   nung, zum Pfändungsschutz und zur Sicherung der Existenzgrundlage

   Durch das o.g. Basis- Honorar ist der Aufwand im Zusammenhang mit einem Regel- oder einem Verbraucher-

insolvenzantrag mit bis zu 20 Gläubigern vollständig abgedeckt. Dies gilt nur, wenn die Gläubigerunterlagen

   in gut sortiertem Zustand eingereicht werden.

Rechtsberatende Tätigkeiten findet ausschließlich auf der Basis der Erlaubnis durch die Bezirksregierung Düsseldorf statt.

 

 

Zusatz- Honorarvertrag I: Begleitung durch das Insolvenzverfahren

 

Auf Wunsch bieten wir Ihnen nach Insolvenzeröffnung eine Unterstützung durch Vertretung im eröffneten Insolvenz-verfahren und in der sogenannten Wohlverhaltensperiode an, also während der Dauer des gesamten Insolvenzve-fahrens. Die Kosten hierfür werden 800,-€ betragen, die während der Verfahrensdauer (3-6 Jahre) in Raten gezahlt werden können. Bitte fragen Sie nach diesem Angebot, wenn Sie eine Unterstützung wünschen.

 

 

Zusatz- Honorarvertrag II: Ergänzende Unterstützungsangebote

 

Häufig ist es empfehlenswert bei Insolvenzantragstellung diverse „Randthemen“ zu regeln, für die die SIB gern Unter-stützung anbietet. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten, können Sie dies auf den Ergänzungen zum Honorar-vertrag (siehe Seite 2+3 dieses Vertrages) eintragen. Gern können wir Ihnen auch eine Empfehlung hierzu geben.

 

Sonstiges  

 

Während des gesamten oben beschriebenen Zeitraumes fällt für die Ratsuchenden nur die o.g. Beratungspauschale und die Honorare für die gewünschten, angekreuzten Zusatzleistungen an. Gerichtskosten, die vom Insolvenzgericht verlangt werden, sind zusätzlich zu entrichten. Honorarzahlungen sind grundsätzlich als Vorschuss zu leisten.

 

Hinweis: Sollten die vereinbarten Zahlungen, ohne Angabe von Gründen, mindestens 3 Monate aufeinanderfolgend ausbleiben und es der SIB nicht gelingen mit Ihnen in Kontakt zu treten, behält sich die SIB vor, die eingereichten Unterlagen, nach einer Aufbewahrungsfrist von weiteren 6 Monaten zu vernichten.

 

 

 Solingen, den    ____________________   ______________________ 
     (A. Mustermann)    InsO- Beratung
         (R. Dingerkus)

 

                                                                                                                                                                                               

 

                                                                                                                                                            

 

Bankverbindung:        Postbank Dortmund, BLZ: 440 100 46, Kto-Nr: 6577 85460

 

                                   IBAN: DE02 4401 0046 0657 7854 60, BIC: PBNKDEFF

 

 

 

 

Zusatzhonorarvertrag I: Begleitung durch das Insolvenzverfahren

 

 

Für die Begleitung und Unterstützung nach Insolvenzeröffnung, treffen

Herr Mustermann

und

die S.I.B. Schulden- und Insolvenzberatung, R. Dingerkus

Wilhelmstr. 7, 42697 Solingen, Tel. 0212 / 235680, Fax 0212 / 2356819, r.dingerkus@sib-solingen.de

folgende Vereinbarung:                  Honorar 800,- €, inkl. MWSt

                                                          

Zahlungsvereinbarung:                   

                                                          

Leistungsumfang

Hilfestellung und Unterstützung in allen mit dem Insolvenzverfahren zusammenhängenden Fragen von Insolvenzer-öffnung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung am Ende der Abtretungslaufzeit!

Ausdrücklich sind alle Leistungen, die durch den Zusatzhonorarvertrag II aufgeführt sind, ausgenommen.

Rechtsberatende Tätigkeiten findet ausschließlich auf der Basis der Erlaubnis durch die Bezirksregierung Düsseldorf statt.

Honorar

Während des gesamten oben beschriebenen Zeitraumes fällt für die Ratsuchenden nur die o.g. Beratungspauschale und die Honorare für die gewünschten, angekreuzten Zusatzleistungen an. Gerichtskosten, die vom Insolvenzgericht verlangt werden, sind zusätzlich zu entrichten.

Wird eine Zahlung in Raten gewünscht, ist dies grundsätzlich möglich. Übersteigt die Ratenzahlung die Dauer von 18 Monaten kann hierfür ein Zuschlag von 50,-€ pro angefangenem Jahr in Rechnung gestellt werden, wenn es zu Zahlungsunregelmäßigkeiten kam.

Wird die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten, ist die S.I.B. berechtigt für jeden Monat, indem dies ohne vorher-gehende Vereinbarung geschieht, eine Mahngebühr von 15,-€ zu verlangen.

  

Sonstiges  

Hinweis: Sollten die vereinbarten Zahlungen, ohne Angabe von Gründen, mindestens 3 Monate aufeinanderfolgend ausbleiben und es der SIB nicht gelingen mit Ihnen in Kontakt zu treten, behält sich die SIB vor, die eingereichten Unterlagen, nach einer Aufbewahrungsfrist von weiteren 6 Monaten, zu vernichten.

 

Solingen, den    ____________________   ______________________ 
     (A. Mustermann)    InsO- Beratung
         (R. Dingerkus)

 

 

Bankverbindung:     Postbank Dortmund,   BLZ: 440 100 46,   Kto-Nr: 6577 85460

                                   IBAN: DE02 4401 0046 0657 7854 60, BIC: PBNKDEFF 

 

 

Zusatzhonorarvertrag II: Ergänzende Unterstützungsangebote

 

Wenn Sie wünschen, dass wir Zusatzleistungen im Rahmen der Schuldnerberatung erbringen sollen, die eigentlich nicht direkt etwas mit dem Insolvenzverfahren zu tun haben, können wir diese Aufgabe gern übernehmen.

Mit der nachfolgenden Tabelle wurden Pauschalen angesetzt, um eine möglichst große Übersicht-lichkeit für Sie zu erzeugen. Bitte kreuzen Sie an wenn Sie eine Zusatzunterstützung wünschen und lesen Sie unbedingt die unten aufgeführten Erläuterungen zu jedem einzelnen Punkt.

Bitte hier ankreuzen

        

1

 

Verhandlung über Zahlung von Bußgeldern und Geldstrafen

Pro Gläubiger

100,-€

2

 

Entwicklung von Zahlungsvereinbarungen oder anderer Lösungen bei unerlaubten Handlungen, z.B. nicht gezahlte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, rechtswidrig nicht abgeführter Unterhalt, Schulden aus Steuerbetrug, Verurteilung wg. Anderer Betrugsdelikte

Pro Gläubiger pauschal

100,-€

3

 

Unterstützung bei Unterhaltsfragen (laufender Unterhalt)

Pauschal pro Gläubiger

150,-€

4

 

Hilfestellung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern (z.B. JobCenter)

Pauschal pro Sache

200,-€

5

 

Für das Sortieren und Sichten der Gläubigerunterlagen, wenn Sie dies nicht selbst erledigen wollen oder können

Bis 20 Gl.

Bis 40 Gl.

Bis 60 Gl.

100,-€

200,-€

300,-€

6

 

Erstellung der Gläubigerliste

Bis 20 Gl.

21 - 30 Gl.

31 - 40 Gl.

41 - 50 Gl.

   0,-€

100,-€

200,-€

300,-€

7

 

Begleitung in der Gutachterphase bei (ehemaligen) Selbstständigen inkl. Fahrten nach SG, W´tal, D´f

Begleitung in der Gutachterphase bei (ehemaligen) Selbstständigen inkl. weitere Fahrten

Wurde die Pauschale für die Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit gezahlt, entfällt dieser Punkt !

Pauschal

250,-€

350,-€

8

 

Nutzung des Anderkontos

Pro Buchung

Barabhebung

   5,-€

15,-€

9

 

Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens

Bis 20 Gläubiger

2.000,-€

Alle Unterstützungsangebote gelten für die Dauer des gesamten Insolvenzverfahrens. Bitte beachten Sie, dass die vor Insolvenzeröffnung angefallen Leistungen als Vorschuss beglichen werden müssen. Nach Insolvenzeröffnung sind Ratenzahlungen möglich.

Ich bitte die S.I.B. mich in den oben angekreuzten Angelegenheiten zusätzlich zu unterstützen.

___________________                                            _______________________________

(Ort und Datum)


Bitte lesen und beachten Sie die nachfolgenden Erläuterungen zu den Punkten 1-9 und zur 1. Seite !!!

Zu 1. Bußgeld ist in einem Insolvenzverfahren nicht restschuldbefreiungsfähig. Während Sie von fast allen anderen Schulden nach 3, 5 oder 6 Jahren befreit werden, gilt dies nicht für das eigentliche Bußgeld und Geldstrafen. Für die Nebenkosten in Form von Zinsen und Kosten können Sie allerdings die Restschuldbefreiung erhalten. Es ist deshalb wichtig herauszufinden wie hoch das ursprüngliche Bußgeld war. Dies finden Sie im ersten Bescheid den Sie damals erhalten haben. In jedem Fall ist es sinnvoll, eine Einigung mit allen Bußgeldstellen und der Staatsanwaltschaft zu treffen. Wenn ich dies für Sie machen soll, fallen die in der Tabelle genannten Kosten an.

Zu 2. Ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung durch ein Insolvenzverfahren wird vom Gericht nur dann be-willigt, wenn Sie voraussichtlich am Ende des Verfahrens keine Schulden mehr haben werden. Für die bereits unter Punkt 1. genannten Bußgelder und Geldstrafen, aber auch für sogenannte unerlaubte Handlungen, wird es keine Rest-schuldbefreiung geben. Sind zu viele Forderungen vorhanden, für die es keine Restschuldbefreiung geben wird, kann das Gericht die Stundung der Verfahrenskosten verweigern und damit möglicherweise die Eröffnung eines Verfahrens verhindern. (Sie müssten dann einen Kostenvorschuss von mind. 1.000,-€ zahlen.) Diese können z.B. bei (ehemaligen) Selbstständigen, Forderungen aus nicht abgeführten Arbeitnehmeranteilen an die Krankenkasse sein. Auch wenn Sie den Unterhalt für Ihre Kinder nicht gezahlt haben, obwohl Sie dazu verpflichtet waren, ist dies eine unerlaubte Handlung. Gleiches gilt für jede Form des vorsätzlichen Betruges, z.B. gegenüber dem Finanzamt. Maßgebend ist, ob Sie bereits in einer solchen Sache verurteilt wurden oder mit einer Verurteilung noch zu rechnen ist.

Zu 3. Sollten Pfändungen vorgenommen werden, weil Sie den laufenden Unterhalt nicht zahlen, führt dies häufig zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Ein Schutz erfordert eine Offenlegung aller Einkünfte gegenüber dem Unter-haltsgläubiger und eine Darstellung des eigenen Kostenapparates.

Auch nach Insolvenzeröffnung bleibt das Thema Zahlung des laufenden angemessenen Unterhaltes von großer Bedeutung, da unbedingt die Entstehung neuer (Unterhalts-) Schulden vermieden werden sollte.

Zu 4. Die Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen gegenüber dem JobCenter, der Kindergeldkasse oder anderen Sozialleistungsträgern dient der Existenzsicherung.

Zu 5. Wenn Sie die letzten 2 Gläubigerbriefe mit Benennung der aktuellen Forderungshöhe, den Vollstreckungsbe-scheid (falls vorhanden) und einen Darlehensvertrag (wenn die Forderung aus einem Kreditvertrag stammt) einreichen und die Gläubigerunterlagen alphabetisch in einem Ordner sortiert eingereicht werden, entfällt diese Zusatzpauschale.

Zu 6. Der Aufwand für die Erstellung einer Gläubigerliste ist umso größer je mehr Gläubiger Sie haben. Zur Vorbe-reitung eines Verbraucherinsolvenzantrages werden i.d.R. alle Gläubiger mit einem Einigungsvorschlag angeschrieben.

Zu 7. Wenn Sie selbstständig bleiben wollen, ist die sogenannte Gutachtenphase die erste Hürde, die Sie erfolgreich nehmen müssen. Diese Phase ist der Insolvenzeröffnung vorgeschaltet. In 2-3 Monaten soll der spätere Insolvenz-verwalter u.a. klären, ob es noch pfändbare Vermögenswerte gibt. Hier stehen insbesondere Betriebsausstattung und offene Posten gegenüber Kunden im Fokus. Dann prüft er alle Handlungen aus der Zeit vor Antragstellung auf Anfecht-barkeit. Ebenso muss eine Klärung herbeigeführt werden, welche Einkommensanteile Sie für sich behalten dürfen.

Wenn Sie nicht selbstständig bleiben wollen oder die Tätigkeit bereits abgemeldet haben, kann es trotzdem zur Gutachtenphase kommen. Wenn Sie eine Begleitung zu diesem Termin wünschen, können wir diese Aufgabe gern übernehmen.

Zu 8. Vorübergehend können Sie unser Anderkonto für Zahlungseingänge nutzen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Einkünfte vor dem Gläubigerzugriff zu schützen. Da wir nicht organisiert sind wie eine Geschäftsbank ist der Aufwand allerdings relativ hoch.

Zu 9. Ein Insolvenzplanverfahren bietet die Möglichkeit, die Verfahrensdauer durch einen Vergleich mit allen Gläu-bigern zu verkürzen. Das Angebot muss die Gläubiger besser stellen als das Insolvenzverfahren. Es müssen mehr als 50% der Gläubiger zustimmen, dann ist der Vergleich erfolgreich. Das Gericht kann nach erfolgreichem Abschluss des Planverfahrens die Restschuldbefreiung erteilen, wenn auch die Kosten des Insolvenzverfahrens beglichen sind.

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x

Im Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es die Möglichkeit mit Hilfe des Insolvenzgerichtes eine Einigung mit den Gläubigern zu erzwingen. Dies gelingt aber nur, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger zustimmt und dieser Anteil auch über die Summenmehrheit der Forderungen verfügt. Gleichzeitig müssen die Gläubiger besser gestellt werden als im Verfahren. Ein solches Planverfahren kann durch die SIB begleitet werden. Dann übernimmt die SIB Ihre Vertretung und regelt alle Nachfragen des Gerichtes bis zur Entscheidung über den Plan.

xx

Im Insolvenzverfahren kann es sein, dass Sie Ihre selbstgenutzte Immobilie erhalten können. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wert der Immobilie niedriger ist als die im Grundbuch eingetragenen Restschulden (z.B. Wert: 200.000,-€ - Rest der Grundbuchschulden 210.000,-€). Absprachen mit Insolvenzverwalter und finanzierender Bank zu treffen, sind in der Regel sehr zeitaufwendig.

xxx

Die Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren ist grundsätzlich möglich. Der Regelungsbedarf ist je nach Tätigkeit extrem groß. Bis eine für Sie und den Insolvenzverwalter (als Vertreter der Gläubigerinteressen) vernünftige Regelung gefunden wurde, wird viel Zeit und Geduld notwendig sein.